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Zinsen für ERP-Förderkredite sinken

Mitteilungen des Referats „Freie Berufe“ des BMWA, Ausgabe 27/2004

BMWA will Investitionsneigung stärken

Die Zinssätze für neu zugesagte ERP-Förderkredite sind nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWA) mit Wirkung zum 22. September um 0,25 beziehungsweise 0,5 Prozentpunkte gesenkt worden.

Damit wolle man, so das BMWA, die Investitionsneigung des Mittelstandes fördern sowie es Existenzgründern und kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, ihre Vorhaben zinsgünstiger als bisher in die Tat umzusetzen.

Der ERP-Regelzinssatz wird um 0,25 Prozentpunkte gesenkt und beträgt damit zukünftig in den neuen Ländern und Berlin 4 Prozent, und im übrigen Bundesgebiet 4,25 Prozent nominal bei hundertprozentiger Auszahlung.

Daneben werden insbesondere auch die Förderkonditionen für eigenkapitalähnliche Nachrangdarlehen verbessert, die neu gegründeten Firmen und jungen Wachstumsunternehmen im Alter von bis zu fünf Jahren die Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis erleichtern sollen:

In dem für Existenzgründer besonders wichtigen Programm "ERP-Kapital für Gründung" wird der Zinssatz vom 5. bis 10. Jahr ebenfalls um 0,25 Prozentpunkte auf den Zinssatz von 5,50 Prozent beziehungsweise 5,75 Prozent ermäßigt. Die Zinsstaffel für die stark subventionierten ersten vier Jahre bleibt unverändert.

Weitere Einzelheiten sowie die neuen Konditionen aller Förderkredite sind auf der Internetseite der KfW-Bankengruppe zu finden.

veröffentlicht am 04.11.2004 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): Förderung, Berufspraxis, News

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