Zweite Änderung der Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Freier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Hinweis der Geschäftsstelle
Ende Februar haben sich die Vergabe-Mittelstandsrichtlinien geändert: Unter anderem können freiberufliche Leistungen, deren geschätzter Auftragswert unterhalb des EG-Schwellenwerts liegt, grundsätzlich freihändig vergeben werden. Diesbezüglich wird empfohlen, in Anlehnung an die Bestimmungen der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) einen Leistungswettbewerb mit mindestens drei Wettbewerbern durchzuführen. Näheres zu den aktuellen Vergabe-Mittelstandsrichtlinien finden Sie im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 10/ 2009 S. 491-492.