Innovativ bauen ja – rechtssicher wie?
Seminar · Gebäudetyp-e(-Gesetz): Der Standpunkt des BGH und die Folgen für die Vertragspraxis - Gemeinsame Veranstaltung mit der Architektenkammer Sachsen
online als Live-Stream
08.10.2026, 09:00 Uhr
Anmeldung bis 06.10.2026
- Veranstalter/in
- Architektenkammer Thüringen
- Vorgesehen für die Fachrichtungen
- Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Stadtplanung
- Fortbildungsstunden = für Mitglieder der AKT anrechenbare Fortbildungsstunden
- 4
Donnerstag, 08.10.2026, 9:00 – 12:30 Uhr
Inhalt
Sind die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) ein Hemmnis für "Innovation"? Können die Anforderungen an Aufklärung und Beratung bei "Abweichung vom Üblichen" von Baubeteiligten nicht (mehr) praktikabel bewältiget werden? Und bedarf es daher einer Änderung des Bauvertragsrechts, um "einfaches" Bauen zu befördern?
Zur Beantwortung dieser Fragen stellt der Vortrag den aktuellen Diskussionsstand unter Berücksichtigung des Ende 2024 veröffentlichten "Standpunkt des BGH zum Gebäudetyp-e-Gesetz" dar und resümiert welche wesentlichen Folgen für die Vertragspraxis sich aus dessen kritischen Klarstellungen unbenommen ergeben.
- aktueller Diskussionsstand
- der Standpunkt des 7. BGH-(Baurecht)Senats zum Gebäudetyp-e-Gesetz
- aktuelle Rechtsprechung
- Folgen für die Vertragspraxis
- Ausblick
Referentin
RA E. Schmitz, Bremen
Gebühren
Mitglieder 95,00 EUR
Sonstige 190,00 EUR