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Innovativ bauen ja – rechtssicher wie?

Seminar · Gebäudetyp-e(-Gesetz): Der Standpunkt des BGH und die Folgen für die Vertragspraxis - Gemeinsame Veranstaltung mit der Architektenkammer Sachsen

online als Live-Stream
08.10.2026, 09:00 Uhr
Anmeldung bis 06.10.2026

Veranstalter/in
Architektenkammer Thüringen
Vorgesehen für die Fachrichtungen
Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Stadtplanung
Fortbildungsstunden = für Mitglieder der AKT anrechenbare Fortbildungsstunden
4

Donnerstag, 08.10.2026, 9:00 – 12:30 Uhr

Inhalt
Sind die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) ein Hemmnis für "Innovation"? Können die Anforderungen an Aufklärung und Beratung bei "Abweichung vom Üblichen" von Baubeteiligten nicht (mehr) praktikabel bewältiget werden? Und bedarf es daher einer Änderung des Bauvertragsrechts, um "einfaches" Bauen zu befördern?

Zur Beantwortung dieser Fragen stellt der Vortrag den aktuellen Diskussionsstand unter Berücksichtigung des Ende 2024 veröffentlichten "Standpunkt des BGH zum Gebäudetyp-e-Gesetz" dar und resümiert welche wesentlichen Folgen für die Vertragspraxis sich aus dessen kritischen Klarstellungen unbenommen ergeben.

  • aktueller Diskussionsstand
  • der Standpunkt des 7. BGH-(Baurecht)Senats zum Gebäudetyp-e-Gesetz
  • aktuelle Rechtsprechung
  • Folgen für die Vertragspraxis
  • Ausblick


Referentin

RA E. Schmitz, Bremen

Gebühren
Mitglieder 95,00 EUR
Sonstige 190,00 EUR

veröffentlicht am 18.06.2026 von Sarah Maria Rothe

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