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Die neuen Transparenzpflichten der KI-Verordnung

Informationsveranstaltung

online als Live-Stream
18.09.2026, 09:00 Uhr

Veranstalter/in
Bayerische Architektenkammer
Vorgesehen für die Fachrichtungen
Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Stadtplanung
Fortbildungsstunden = für Mitglieder der AKT anrechenbare Fortbildungsstunden
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Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, muss das offenlegen. Die EU-Kommission hat ihre Leitlinien dazu am 20. Juli 2026 vorgelegt. Diese Informationsveranstaltung übersetzt die rechtlichen Vorgaben der neuen Kennzeichnungspflicht in handhabbare Entscheidungen für den Büroalltag. Welche Inhalte sind betroffen? Wie sieht eine rechtssichere Kennzeichnung aus? Wann greift die Erleichterung für künstlerische Darstellungen und warum hilft sie bei Marketingmaterial gerade nicht?

Nach einem Fachvortrag besteht für die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen.

Themen
Artikel 50 der KI-Verordnung | Anbieter- und Betreiberpflichten | Deepfake und Visualisierung | Kennzeichnung in der Praxis | Künstlerische Ausnahme | Chatbots | Fragerunde

Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an Kammermitglieder und Gäste weiterer Planungsberufe, die KI beruflich nutzen und einsetzen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Zielsetzung
Ziel der Veranstaltung ist es, den eigenen Kennzeichnungsbedarf zu bestimmen und die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten der KI-Verordnung im Büro umzusetzen.

Dozent/in
Leopold Beer, Jurist und KI-Berater, München

Mehr zur Veranstaltung: www.byak.de

veröffentlicht am 06.08.2026 von Sarah Maria Rothe

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