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Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz

vor Ort in Ettersburg bei Weimar, Schloss Ettersburg Am Schloss 1
12.03.2026, 09:00 Uhr–18.09.2026

Veranstalter/in
Bauhaus Akademie Schloss Ettersburg
Vorgesehen für die Fachrichtungen
Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Stadtplanung
Fortbildungsstunden = für Mitglieder der AKT anrechenbare Fortbildungsstunden
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Das Ziel

Brandschutznachweise gehören heute so selbstverständlich zu den technischen Bauvorlagen, wie Tragwerksplanungen. Sie sind oft komplex und erfordern Fachwissen, das zumeist nicht im Hochschulstudium von Architekten und Bauingenieuren vermittelt wird. Diese Zusatzqualifikation wird im Lehrgang „Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz“ angeboten: qualitätsvoll – erfahrungsreich - praxisnah – anschaulich – aus verschiedenen Blickwinkeln. Sie mündet in der Befähigung, ganzheitliche Brandschutzplanungen zu erarbeiten.

Brandschutz wirkt: Während in den 1980er Jahren noch mehr als 800 Menschen bei Brandereignissen umkamen, sind es heute weniger als 300. Diese Entwicklung hat vielfältige Ursachen – eine davon ist bessere Planung im Brandschutz und deren Umsetzung auf den Baustellen. Seien Sie Teil dieser Entwicklung und qualifizieren sie sich zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz.

Die Zielgruppe

Architekten, Bauingenieure, Mitarbeiter von Baubehörden und Brandschutzdienststellen, Brandschutzbeauftragte aus Industrie und öffentlichen Institutionen

Der Weg

Der Lehrgang setzt sich aus 7 jeweils 2-tägigen Präsenzphasen (Blöcken) zusammen. Der erste Block findet in der Feuerwehr Erfurt statt, alle weiteren Blöcke im Schloss Ettersburg. Am letzten Lehrgangstag gibt es zudem noch eine Brandschutzführung durch die Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar.

Nach Ende der 7 Blöcke wird durch die Teilnehmer eine Belegarbeit angefertigt (Erstellung eines eigenen Brandschutzkonzeptes nach vorgegebener Aufgabenstellung), die Bearbeitungszeit beträgt ca. 7 Wochen. Anschließend erfolgt eine mündliche Prüfung (Dauer ca. 20 Minuten).

Der Inhalt

  • Brandschutz im Überblick
  • Rahmenbedingungen und Vorschriften zum baulichen Brandschutz (landesbezogen in Abhängigkeit von der Teilnehmerzusammensetzung)
  • Baustoffe und Bauteile
  • Baulicher Brandschutz bei der Planung und Bauausführung
  • Bautechnische Nachweise und Konzepte
  • Eingeführte technische Baubestimmungen
  • Rauch- und Wärmeableitung
  • Brandrauchsimulation
  • Anforderungen an Rettungswege
  • Brandschutz in Garagen, Sonder- und Industriebauten
  • Brandschutz in Baudenkmalen und bestehenden baulichen Anlagen
  • Brandschutzlösungen der Industrie
  • Auswertung von Brandbeispielen und Brandversuchen
  • Anlagentechnischer Brandschutz – Brandmeldeanlage, Sprinkler und Co.
  • Organisatorischer Brandschutz – Menschen und Mittel
  • Abwehrender Brandschutz – die Sicht der Feuerwehr
  • Löschwasserbereitstellung und Löschwasserrückhaltung
  • Vertrag und Haftung des Fachplaners für vorbeugenden Brandschutz
  • Fachexkursion
  • Übungen und Präsentation
  • Belegarbeit und mündliche Prüfung

Die Termine

Lehrgangstage FB 30:
12. / 13. / 26. / 27. März 2026
23. / 24. April 2026
07. / 08. / 28. / 29. Mai 2026
11. / 12. / 25. / 26. Juni 2026

Abgabe Belegarbeit:
17. August 2026

Mündliche Prüfung:
17. + 18. September 2026

Der Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss der mündlichen Prüfung erhalten Sie das Zertifikat „Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz“ der AKT und IKT.

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Hinweis für die Eintragung in die Thüringer Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz:

Ein entsprechender Antrag ist grundsätzlich bei der Architektenkammer Thüringen zu stellen.

Das Zertifikat „Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz“ gilt dafür als Nachweis der Fachkunde.

Weitere Voraussetzungen sind (wahlweise):
- Bauvorlageberechtigung
- Hochschulabschluss Architektur oder Bauingenieurwesen oder Studium Brandschutz und eine 2-jährige Tätigkeit
- Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst und eine 2-jährige Tätigkeit
- eine den o.g. Punkten entsprechende Qualifikation eines Mitgliedsstaates der EU oder eines nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft oder der EU gleichgestellten Staates

Mehr zur Veranstaltung: www.bauhausakademie.de

veröffentlicht am 22.06.2019 von Björn Radermacher

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