Vergütung nach der aktuellen Fassung und Rechtsprechung zur Honorarordnung 202X für Architekten + Ingenieurleistungen (HOAI)
Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar, Schloss Ettersburg Am Schloss 1
10.11.2026, 09:00 Uhr
- Veranstalter/in
- Bauhaus Akademie Schloss Ettersburg
- Vorgesehen für die Fachrichtungen
- Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur, Stadtplanung
- Fortbildungsstunden = für Mitglieder der AKT anrechenbare Fortbildungsstunden
- 8
Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse an die am Bau beteiligten Praktiker bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Honorarvereinbarungen für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der aktuelle geltenden HOAI sowie deren Abrechnung nach Abnahme.
Inhalte:
- Rechtliche Wirkung der Vereinbarung vor und nach Inkrafttreten einer Änderung der HOAI auf den Honoraranspruch für Architekten- und Ingenieurleistungen, auch bei stufenweiser Beauftragung ;
- Honorarvereinbarung unter Berücksichtigung der werkvertraglichen Erfordernisse von Grund- und Besonderen Leistungen der Objektplanung sowie für Beratungsleistungen zur der Bauphysik, Umweltverträglichkeitsstudie, der Geotechnik sowie Ingenieurvermessung;
- Honorarrechtliche Behandlung der Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke in Abgrenzung zur Bauoberleitung;
- Honoraranspruch bei Synchronisierung der Lph. 1- Grundlagenermittlung mit der sog. „Zielfindungsphase“ nach dem Bauvertragsrecht des § 650 p Abs. 2 BGB;
- Berücksichtigung der Unterschiede beim Neubau und beim Bauen im Bestand bei der Honorarvereinbarung, mit Hinweisen zu der streitträchtigen Abgrenzung von Umbau, Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung;
- Koordination und Integration der Technischen Ausrüstung in einzelnen Leistungsbildern der Objektplanung und deren Einfluss auf die übliche und angemessene Vergütung auch bei Freianlagen;
- Vergütung der Tragwerksplanung bei Vereinbarung der Objektüberwachung Lph 8 sowie der Bewertungsmerkmalen zur Bestimmung der Honorarzone und der Objektliste;
- Kostenermittlung nach DIN 276 (2018-12) und der anrechenbaren Kosten;
- Honoraranspruch für Wiederholungsleistungen bei Planungsänderungen, abschnittsweises Bauen und Erweiterungsbauten sowie für einen städtebaulichen Entwurf.
Zielgruppe:
- Architekten, Ingenieure und weitere am Bau Beteiligten aller Fachrichtungen
- Mitarbeiter Unternehmen und Besteller
Mehr zur Veranstaltung: www.bauhausakademie.de