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Über­brückungs­hil­fe wurde ver­län­gert, aus­ge­wei­tet und ver­ein­facht

Zuschüsse für kleine und mittelständische Unternehmen mit coronabedingten Umsatzausfällen

Information, Bild: AKT

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Diese Förderung wird für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und ausgeweitet. Die Zugangsbedingungen werden zudem vereinfacht.

Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen und Selbständige sowie Soloselbständige und Freiberufler mussten im Zuge der Coronakrise ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken. Diesen Unternehmen hilft der Bund mit der Corona-Überbrückungshilfe mit direkten Zuschüssen zu betrieblichen Fixkosten. Dafür stellt er im Rahmen seines umfassenden Konjunkturprogramms insgesamt rund 25 Milliarden Euro bereit.

Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei coronabedingten erheblichen Umsatzausfällen die betrieblichen Fixkosten teilweise erstattet. Die Bundesregierung hat diese Hilfen nun für die Monate September bis Dezember 2020 verlängert und dabei den Zugang erleichtert und die Hilfen erweitert. Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben.

Lesen Sie hier weiter. (www.bundesfinanzministerium.de)

Zentrales Internetportal: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

veröffentlicht am 20.10.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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