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Aussagen zu Berufshaftpflicht, BIM und EnEV

Ergebnisse der Befragung aller Mitglieder der Architektenkammern der Länder für das Berichtsjahr 2016

Logo BAK, Bild: BAK

Im Mai und Juni 2017 führten die Architektenkammern der Länder unter Federführung der Bundesarchitektenkammer eine Online-Befragung aller Kammermitglieder zu den berufspolitischen Themen Berufshaftpflicht, Building Information Modeling (BIM) sowie Energieeinsparverordnung (EnEV) und Nachhaltigkeits-Zertifizierungssystemen durch.

Durch die Architektenkammern der Länder wurden alle selbständig Tätigen und abhängig Beschäftigten Kammermitglieder zu der Befragung eingeladen. 15.206 Kammermitglieder füllten den Fragebogen aus (6.464 selbstständig Tätige und 8.742 abhängig Beschäftigte). Dies entspricht einer Rücklaufquote in Höhe von 15,6 Prozent.

Die Fragen zum Themenkomplex Berufshaftpflichtversicherung wurden nur an die Büroinhaber gestellt. Die Fragen bezogen sich auf Versicherer, versicherte Fachrichtungen, Höhe der Deckungssummen und Selbstbeteiligung, Höhe der gemeldeten Umsätze und der Versicherungsprämien, Zahl der gemeldeten Schadensfälle, Zahl der Schadensfälle mit Schadenersatzzahlung durch den Versicherer sowie Umfang der Schadenersatzzahlung durch den Versicherer. Die durchschnittliche Deckungssumme für Personenschäden lag im Schnitt bei 3,2 Mio. € (Median: 3 Mio. €), für Sach- und Vermögensschäden bei 1,2 Mio. € (Median: 500.000 €). Die vereinbarte Selbstbeteiligung lag bei durchschnittlich 3.234 € (Median: 2.500 €). Der Büroumsatz (zur
Prämienberechnung) betrug 2016 im Schnitt 316.000 € (Median: 106.000 €), die Versicherungsprämie betrug 5.340 € (Median: 2.500 €).

Die Bekanntheit der Arbeitsmethodik BIM nimmt bei den Inhabern von Architektur-/ Planungsbüros mit der Bürogröße zu. Bei Ein-Personen Büros ist bei 71 Prozent BIM bekannt, wird aber im Büro noch nicht angewendet, bei weiteren 7 Prozent wird es im Büro bereits angewendet. Bei 22 Prozent ist BIM nicht bekannt. Bei Inhabern von Büros mit mindestens 25 Mitarbeitern ist BIM bei 53 Prozent bekannt (ohne Anwendung im Büro), bei weiteren 45 Prozent wird BIM im Büro bereits eingesetzt. Nur bei 2 Prozent in dieser Bürogrößenklasse ist BIM noch unbekannt.

Die inhaltliche Bekanntheit der EnEV erstreckt sich über die vier befragten Gruppen von 84 Prozent (Beschäftigte im öffentlichen Dienst) bis 91 Prozent (Inhaber eines Architektur- und Planungsbüros). 92 Prozent der Inhaber eines Architektur-/ Planungsbüros bearbeiten Projekte, bei denen die EnEV zur Anwendung kommt.

Zu den kompletten Ergebnissen der Umfrage gelangen Sie über folgenden Link:
http://www.bak.de/architekten/wirtschaft-arbeitsmarkt/architektenbefragungen/umfrageberufspolitik2017/

veröffentlicht am 23.11.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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