Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Bestellung des Wahlprüfungsausschusses für die Wahl der Vertreterversammlung

Kammerwahl 2018

Kammerwahl 2018, Bild: Architektenkammer Thüringen

Gemäß der Satzung über die Zusammensetzung und Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen (Wahlordnung) vom 10. Dezember 2012 bestellt der Vorstand der Architektenkammer einen Wahlprüfungsausschuss, der über Einsprüche zum Wahlergebnis entscheidet. In seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 hat der Vorstand folgende Mitglieder bestellt:

Vorsitzender:

  • Rechtsanwalt Stefan Swierczyna

Stellvertretende Vorsitzende:

  • Rechtsanwältin Anika Amberg

Mitglieder:

  • Prof. Dr. Peter Groß, Architekt und Innenarchitekt
  • Prof. Dr. Gerlinde Krause, Freie Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin

Stellvertreter:

  • Dipl.-Ing. Roland Dix, Freier Architekt
  • Dipl.-Ing. Holgar Ehrensberger, Freier Landschaftsarchitekt

Themenseite zur Kammerwahl 2018:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 20.02.2018 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, Kammergremien

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken