Bestellung des Wahlprüfungsausschusses
Aufruf zur Mitwirkung
Gemäß der Satzung über die Zusammensetzung und Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen (Wahlordnung) vom 10. Dezember 2012 bestellt der Vorstand der Architektenkammer spätestens vier Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe einen Wahlprüfungsausschuss, der über Einsprüche zum Wahlergebnis entscheidet.
Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu bestellen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz in der Fassung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713) besitzen oder die Voraussetzungen des § 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen oder einen Abschluss als Diplom-Jurist nachweisen.
Die Beisitzer müssen wahlberechtigte Mitglieder der Architektenkammer Thüringen sein. Sie dürfen weder dem Wahlvorstand noch einem Organ der Kammer angehören und dürfen an der Wahl nicht als Bewerber teilgenommen haben. Das gleiche gilt für die Stellvertreter.
Die Amtszeit endet mit Eintritt der Rechtskraft der Wahl.
Wir rufen unsere Mitglieder zur Mitwirkung im Wahlprüfungsausschuss auf. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 22. Januar 2018 bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen (Telefon: (0361) 210 500, Fax: (0361) 210 50 50, info@architekten-thueringen.de). Bei mehr als vier Bewerbern entscheidet das Losverfahren. Die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses veröffentlichen wir in der Ausgabe 03/2018 des Deutschen Architektenblatts.
Themenseite zur Kammerwahl 2018:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/
Nachrichten
- Wahlbekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen (vom 02.01.2018)
- Bestellung des Wahlprüfungsausschusses für die Wahl der Vertreterversammlung (vom 20.02.2018)
Kontakt
Architektenkammer ThüringenAssistentin der Geschäftsführung
Susann Weber
Bahnhofstraße 39
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Fax: +49 (0)361–210 5050
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