Bestellung des Wahlvorstandes
Unterstützen Sie die Kammer bei der Vorbereitung und Durchführung der Kammerwahl 2018

Gemäß der Satzung über die Zusammensetzung und Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen (Wahlordnung) vom 10. Dezember 2012 bestellt der Vorstand der Architektenkammer binnen eines Monats nach der Ausschreibung der Wahl den Wahlvorstand. Diesem obliegt die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung.
Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Wahlleiter) und vier weiteren Mitgliedern. Für den Vorsitzenden und die Mitglieder ist je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz in der Fassung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713) haben oder die Voraussetzungen des § 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen oder einen Abschluss als Diplom-Jurist nachweisen.
Die vier weiteren Mitglieder und deren vier Stellvertreter müssen wahlberechtigte Mitglieder der Architektenkammer Thüringen sein, dürfen aber weder dem Wahlprüfungsausschuss noch dem Vorstand oder der Vertreterversammlung der Architektenkammer angehören oder für ein solches Amt kandidieren. Im Wahlvorstand sollten alle Fachrichtungen vertreten sein. Informationen zu den Aufgaben des Wahlvorstandes finden Sie in § 7 oben genannter Wahlordnung.
Wir rufen unsere Mitglieder zur Mitwirkung im Wahlvorstand auf. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis spätestens 20. Oktober 2017 bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen (Telefon: (0361) 210 500, Fax: (0361) 210 50 50, E-Mail: info@architekten-thueringen.de). Bei mehr als acht Bewerbern entscheidet das Losverfahren. Die Mitglieder des Wahlvorstandes veröffentlichen wir in der Dezember-Ausgabe des Deutschen Architektenblatts.
Themenseite zur Kammerwahl 2018:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/
Nachrichten
- Ausschreibung der Wahl zur VII. Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen (vom 26.09.2017)
- Bestellung des Wahlvorstandes für die Wahl der Vertreterversammlung (vom 21.11.2017)
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