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Bestellung des Wahlvorstandes für die Wahl der Vertreterversammlung

Kammerwahl 2018

Kammerwahl 2018, Bild: Architektenkammer Thüringen

Gemäß Wahlordnung bestellt der Vorstand der Architektenkammer Thüringen den Wahlvorstand zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung. Der Wahlvorstand besteht aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Für den Vorsitzenden und die Mitglieder ist je ein Stellvertreter zu benennen.

In seiner Sitzung vom 26. Oktober 2017 hat der Vorstand folgende Mitglieder bestellt:

Vorsitzender

  • Rechtsanwalt Dirk Weber, Erfurt
  • Stellvertreter: Rechtsanwalt Dr. Richard Althoff, Dresden

Fachrichtung Architektur

  • Dipl.-Ing. Hartmut Stabe, Freier Architekt, Weimar
  • Stellvertreter: Dipl.-Ing. (FH) Jens Eberhardt, Freier Architekt, Erfurt

Fachrichtung Stadtplanung

  • Dipl.-Ing. Birgit Ungnad, Stadtplanerin, Blankenhain
  • Stellvertreterin: Dr.-Ing. Carmen Seidel, Freie Stadtplanerin, Weimar

Fachrichtung Landschaftsarchitektur

  • Dipl.-Ing. (FH) Markus Hamberger, Freier Landschaftsarchitekt, Weimar
  • Stellvertreter: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Trampenau, Freier Landschaftsarchitekt, Gera

Fachrichtung Innenarchitektur

  • Dipl.-Des. (FH) Albrecht von Kirchbach, Freier Innenarchitekt, Erfurt
  • Stellvertreterin: Dipl.-Ing. Hedi Kappler, Freie Innenarchitektin, Jena

Themenseite zur Kammerwahl 2018:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 21.11.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Kammergremien, News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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