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Coronahilfen verlängert

Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld werden bis 31. März 2022 fortgeführt

Information, Bild: AKT

Wie das BMWi am 24. November 2021 bekanntgab, wird das bewährte und aktuell geltende Instrument zur Unterstützung von Freiberuflern und Unternehmen verlängert.

Die Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt; ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbstständige bis Ende März 2022 fortgeführt.

Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, sowie Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.

FAQ zu den Unterstützungsangeboten auf der BAK-Website:

Corona-Portal der Architektenkammer Thüringen:

veröffentlicht am 04.12.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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