Zum Seiteninhalt Logo der Architektenkammer Thüringen

Coronavirus: Geltende Erlasslage für den Landeshoch- und Straßenbau in Thüringen

Information des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

TMIL, Bild: TMIL

Mit Erlass vom 23. März 2020 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben und in Ergänzung der zu den Fragen des Bauvertragsrechts ergangenen Regelungen mit Erlass vom 27. März 2020 weitere Hinweise zum Umgang mit den durch die COVID-19-Pandemie auftretenden vergaberechtlichen Fragestellungen gegeben.

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) hat unter Bezugnahme auf das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 19. März 2020 mit Erlass vom 19. März 2020 weitere Hinweise zur Durchführung öffentlicher Aufträge im Zuge der Corona-Krise gegeben.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die vorgenannten Erlasse für den Landeshoch- und Straßenbau gleichzeitig in Kraft gesetzt. Sie finden die Erlasse und das Rundschreiben des TMWWDG dieser Meldung beigefügt.

veröffentlicht am 20.04.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

Diese Seite teilen

Die AKT in den sozialen Netzwerken