E-Rechnung auf Bundesebene
Ab dem 27. November 2020 müssen Unternehmen ihre Rechnungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes bis auf wenige Ausnahmen in elektronischer Form ausstellen
Ab dem 27. November 2020 sind Architekten/innen, Innenarchitekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplaner/innen, die als Auftragnehmende im Rahmen öffentlicher Aufträge für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet.
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF. Unter anderem wird erläutert, was eine E-Rechnung ist, welchen Standard es gibt und wie E-Rechnungen eingereicht werden können.