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E-Rechnung auf Bundesebene

Ab dem 27. November 2020 müssen Unternehmen ihre Rechnungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes bis auf wenige Ausnahmen in elektronischer Form ausstellen

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Ab dem 27. November 2020 sind Architekten/innen, Innenarchitekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplaner/innen, die als Auftragnehmende im Rahmen öffentlicher Aufträge für den Bund und seine Behörden tätig sind, bis auf wenige Ausnahmen zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten PDF. Unter anderem wird erläutert, was eine E-Rechnung ist, welchen Standard es gibt und wie E-Rechnungen eingereicht werden können.

veröffentlicht am 11.11.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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