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E-Rechnungspflicht und Inklusion

Informationen für Architekturbüros

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die E-Rechnung wird verpflichtend: Ab dem 1. Januar 2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich bei inländischem Zahlungsverkehr elektronische Rechnungen empfangen sowie rechtssicher archivieren können. E-Rechnungen müssen in einem speziellen XML-Format erstellt werden – reine PDF-Dateien reichen also nicht aus.

Die kommende E-Rechnungspflicht ist im deutschen Mittelstand derzeit noch nicht ausreichend bekannt. Daher ist davon auszugehen, dass auch viele Architekturbüros in Buchhaltung und Rechnungswesen noch unzureichend vorbereitet sind. Dies kann erhebliche Herausforderungen und möglicherweise auch rechtliche Risiken mit sich bringen.

Die Offensive Mittelstand hat aus diesem Grund unter Mitwirkung der Bundesarchitektenkammer (BAK) einen One-Pager erstellt, der die wichtigsten Informationen zur E-Rechnung zusammenfasst und praktische Hilfestellungen bei der Umsetzung bietet. Die PDF finden Sie dieser Meldung beigefügt.

Ebenso möchten wir den aktuellen One-Pager zum Thema „Menschen mit Behinderung – eine Bereicherung fürs Unternehmen“ der Offensive Mittelstand mit Ihnen teilen. Dieser macht auf das große Potenzial von Menschen mit Behinderung als Fachkräfte aufmerksam und unterstützt Unternehmen dabei, sich auf die Inklusion im Arbeitsalltag vorzubereiten.

Hintergrund: Die Offensive Mittelstand ist ein vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) initiierter Zusammenschluss von Branchenverbänden, Kammern sowie Arbeitnehmer- und -gebervereinigungen zur Unterstützung deutscher KMUs, in der die BAK mit dem Referat Wirtschaftspolitik mitwirkt. Die Initiative veröffentlicht regelmäßig Umsetzungshilfen, Checklisten und Selbstchecks zu verschiedenen Themen für kleine und mittelständische Unternehmen.

veröffentlicht am 19.05.2024 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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