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Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung im Jahr 2022

Informationen des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Das Förderprogramm der Dorferneuerung und -entwicklung (DE) ist ein etabliertes und bewährtes Instrument der ländlichen Strukturentwicklung in Thüringen. Es ist daher für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) selbstverständlich, an diesem Instrument festzuhalten und es zukunftsfest auszugestalten.

Als Teil der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) behält die Förderung der DE weiterhin Gültigkeit.
Für die Förderung von Vorhaben und Projekten nach den Maßnahmen B 2 „Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden" und B 3 "Dorferneuerung und -entwicklung" der FR ILE/REVIT ergeben sich daher im Jahr 2022 keine Neuerungen. Anträge auf Förderung können wie gewohnt zum 15. Januar bei den zuständigen Bewilligungsstellen der Regionalen Landentwicklung im Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) eingereicht werden.

Mit Blick auf die Bekanntmachung des TMIL im Thüringer Staatsanzeiger vom 22. November 2021 wird jedoch das Anerkennungsverfahren für die Aufnahme neuer Förderschwerpunkte in das Förderprogramm der Dorferneuerung und -entwicklung alleinig im Jahr 2022 ausgesetzt.

Im Folgenden werden die Beweggründe für die Entscheidung erläutert und die wichtigsten Fragen, die dem TMIL in diesem Zusammenhang bekanntgeworden sind, beantwortet.

Zum Hintergrund

Die Maßnahme der DE finanziert sich aus Mitteln des Landes Thüringen, Mitteln des Bundes aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) sowie Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER).

Derzeit befindet sich Thüringen im Übergang zwischen zwei ELER-­Förderperioden. In der kommenden Periode ab 2023 werden dem Freistaat Thüringen im Vergleich zur letzten Periode insgesamt weniger ELER-Mittel zur Verfügung stehen. Durch das Auslaufen des Sonderrahmenplans „Ländliche Entwicklung" der GAK reduziert sich die Mittelverfügbarkeit weiter.

Für den Bereich der Förderung der DE ist daher von einer Reduktion des zur Verfügung stehenden Finanzbudgets von rund 25 % im Vergleich zwischen letzter und kommender Periode auszugehen.

Diese sich ändernden finanziellen Rahmenbedingungen erfordern eine Anpassung.

Mit Blick auf die seit 2015 kontinuierlich gestiegene Anzahl an anerkannten DE-Förderschwerpunktorten (2015: 179 Ortsteile, 2021 · 401 Ortsteile), ist die Konsequenz unumgänglich: Die derzeitige sich im Förderverfahren befindliche Zahl anerkannter Förderschwerpunktorte kann angesichts einer verringerten Mittelverfügbarkeit ab 2023 nicht beibehalten werden.

Nur mit Hilfe einer einjährigen Pause in Bezug auf die Anerkennung neuer Förderschwerpunkte (FSP) und das parallele, zeitraumbedingte Ausscheiden von FSP aus dem Verfahren, kann eine in der nächsten ELER-Förderperiode leistbare Anzahl an FSP erreicht werden.

Fragen und Antworten

Was bedeutet die einjährige Aussetzung der Anerkennung von Förderschwerpunkten (FSP) für DE-Fördervorhaben in bestehenden FSP?

Mit der Entscheidung zur Aussetzung der Anerkennung neuer FSP im Jahr 2022 hat das TMIL das qualitative Ziel in den Vordergrund gestellt, die Projektrealisierung in den bisher anerkannten FSP nicht einschränken zu müssen und diese auch im Jahr 2023 mit ausreichenden, d. h. durchschnittlich je Förderschwerpunktort benötigten Mitteln bedienen zu können.

Für die geplanten Fördervorhaben in den bestehenden FSP wurden damit die Voraussetzungen für eine weiterhin auskömmliche Finanzierung geschaffen.

Was bedeutet die einjährige Aussetzung der Anerkennung für Gemeinden, die im Jahr 2022 einen Antrag auf Anerkennung als FSP stellen wollten?

Den Gemeinden wird es möglich sein, im Jahr 2023 eine Anerkennung zur Aufnahme in das Förderprogramm der DE zu beantragen. Das Vorhandensein eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK) gilt als Voraussetzung zur Aufnahme in das Programm der DE. Ein im Jahr 2022 fertiggestelltes GEK behält für einen im Jahr 2023 zu stellenden Antrag auf Anerkennung als FSP Gültigkeit.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Fördermittel der DE entsprechend Buchstabe B 3.6 der FR ILE/REVIT vorrangig, aber nicht ausschließlich in anerkannten FSP der DE eingesetzt werden. Für Vorhaben, die der Dorfentwicklung, Stärkung der Wirtschaftskraft oder der regionalen Entwicklung dienen, können Ausnahmen vom Förderschwerpunktprinzip zugelassen werden. Es ist daher Gemeinden und allen sonstigen Zuwendungsempfängern gemäß Buchstabe B 3.2.1 FR ILE/REVIT ausdrücklich möglich, bereits im Jahr 2022 (zum Stichtag 15. Januar) auf Basis ihrer erstellten GEK Förderanträge für Einzelvorhaben einzureichen.

Ist mit der Aussetzung der Anerkennung neuer Förderschwerpunkte im Jahr 2022 auch eine Aussetzung der Förderung der Dorferneuerung und -entwicklung sowie der Erstellung von Gemeindlichen Entwicklungskonzepten verbunden?

Nein. Die FR ILE/REVIT behält weiterhin Gültigkeit. Bis zum nächstmöglichen Antragstermin, hier: 15. Januar 2022, nehmen die Bewilligungsstellen im TLLLR daher gerne Anträge für Fördervorhaben entsprechend der Maßnahmen B 2 und B 3 sowie B 7 der FR ILE/REVIT entgegen.

Gemeinden, die die Beantragung zur Erarbeitung eines GEK im Jahr 2022 avisieren, seien darauf hingewiesen, dass das sich regulär daran anschließende Verfahren zur Anerkennung als FSP DE dem Wettbewerb unterliegt. Vor dem Hintergrund der Aussetzung des Anerkennungsverfahrens im Jahr 2022 ist von einem erhöhten Wettbewerbsaufkommen im Jahr 2023 auszugehen.

veröffentlicht am 15.12.2021 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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