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Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG)

Änderung am 15. Juli 2020 im Bundeskabinett beschlossen

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2020 den Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und Änderung vergaberechtlicher Bestimmungen (ArchLG) beschlossen.

Notwendig wurde die Anpassung wegen des EuGH-Urteils vom 4. Juli 2019. Das ArchLG, die Ermächtigungsgrundlage für die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI), sieht in der aktuellen Fassung vor, dass Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung festzulegen sind. Der EuGH hatte diese in der HOAI verankerten Mindest- und Höchstsätze in seiner Entscheidung im Juli 2019 für mit EU-Recht nicht vereinbar erklärt.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte daraufhin in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium und dem Bundesverkehrsministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des ArchLG vorgelegt. Vorausgegangen war eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen der Bundesministerien, der Länder, der Planerorganisationen und -verbände sowie der öffentlichen Auftraggeber.

Aus Sicht der Bundesarchitektenkammer (BAK), der Bundesingenieurkammer (BIngK) und des AHO gingen viele in dem Entwurf genannten Regelungsvorschläge in die richtige Richtung. An anderer Stelle wurden Nachbesserungen für erforderlich gehalten, die in einer gemeinsamen Stellungnahme gebündelt und den handelnden Ministerien zur Verfügung gestellt wurden. Im Wesentlichen wurden die Einführung einer Ermächtigung für eine Angemessenheitsregelung sowie der Erhalt der Verweisungen in der VgV gefordert. Die Forderungen wurden teilweise berücksichtigt.

Den vom Bundeskabinett am 15. Juli 2020 beschlossenenen Gesetzesentwurf finden Sie hier (PDF-Dokument).

Die wesentliche Änderungen des Kabinettsentwurfs im Vergleich zum Referentenentwurf finden Sie hier (PDF-Dokument).

Die Stellungnahme von BAK, BIngK und AHO vom 18. Juni 2020 finden Sie hier (PDF-Dokument).

veröffentlicht am 16.07.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis, Berufspolitik / Kammerarbeit

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