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Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) verkündet

Änderungen traten zum 19. November 2020 in Kraft

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Am 18. November 2020 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen (ArchLG) verkündet und trat somit am 19. November 2020 in Kraft.

Das verabschiedete Gesetz finden Sie hier.

veröffentlicht am 19.11.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, Berufspolitik / Kammerarbeit, News

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