Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) verkündet
Änderungen traten zum 19. November 2020 in Kraft
Am 18. November 2020 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen (ArchLG) verkündet und trat somit am 19. November 2020 in Kraft.
Das verabschiedete Gesetz finden Sie hier.