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Hochwasser-EHK-Programm

ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm - Richtlinie des BMWI

Die Bundesregierung stellt Unternehmen, die durch Hochwasser und dessen Folgen geschädigt worden sind, Darlehen aus dem ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm mit verbesserten Zugangsbedingungen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Unternehmen mit Hilfe der EKH-Darlehen dauerhaft ihre tragfähige Existenz sichern und die EKH notwendig ist, um die finanzielle Belastung aufgrund der Hochwasserschäden tragen zu können (Subsidarität).

Anträge werden über die jeweilige Hausbank an die Deutsche Ausgleichsbank gestellt.

veröffentlicht am 18.09.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News

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