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Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise

Mögliche Gefährdung der Standsicherheit durch abstehende Nagelplatten

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Bauministerkonferenz hat in einem Schreiben vom 6. Juli 2020 auf mögliche Gefährdungen der Standsicherheit durch abstehende Nageplatten bei Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise hingewiesen.

Bitte beachten: In einer Mitteilung vom 18. September 2020 wurde die Bauministerkonferenz aufgefordert, die „Hinweise zur Untersuchung von Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise auf die mögliche Gefährdung der Standsicherheit durch abstehende Nagelplatten“, Fassung Juli 2020, zurückzuziehen und die entsprechende Internetseite im IS-ARGEBAU zu entfernen. Die genannten Hinweise dürfen nicht mehr verwendet werden. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt durch geänderte Hinweise ersetzt.

veröffentlicht am 27.07.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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