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Kammerwahl 2018: Veröffentlichung der Wahlvorschläge zur Vertreterversammlung

Wählen Sie Ihre Vertreterinnen und Vertreter! Stimmabgabe vom 16. April bis zum 3. Mai 2018

Kammerwahl 2018, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Wahlvorschläge für die Wahl waren bis zum 19. März 2018, 18:00 Uhr einzusenden an: Architektenkammer Thüringen, 99084 Erfurt, Bahnhofstraße 39 oder 99107 Erfurt, PF 900414. Der Wahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Die zugelassenen Wahlvorschläge wurden nach der Fachrichtung und der Reihenfolge ihres ordnungsgemäßen Eingangs gekennzeichnet.

Allen Kandidatinnen und Kandidaten wurde dabei die Möglichkeit eingeräumt, mit einem kurzen Statement von maximal 1000 Zeichen zu begründen, warum sie oder er sich zur Wahl stellen. Auch bestand die Option, ein Porträtfoto einzustellen. Diese Angaben waren freiwillig.

Die Kandidatenliste mit den Statements ist auf der Themenseite zur Wahl veröffentlicht, unter:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

Weiterer Ablauf des Wahlverfahrens

In der Zeit vom 2. April bis zum 9. April 2018 wurden und werden die Wahlunterlagen (Stimmzettel und Wahlumschläge) zusammen mit einem Merkblatt über die Wahlmodalitäten, einem Wahlschein sowie einem frankierten Rücksendeumschlag an alle im Wählerverzeichnis erfassten Wahlberechtigten des Wahlbezirks versandt. Die Anzahl der auf den jeweiligen Wahlbezirk entsprechend der Mitgliederzahl entfallenden Stimmen (Vertreter) sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Die Stimmabgabe zur Wahl beginnt am 16. April 2018. Sie endet am 3. Mai 2018, 18:00 Uhr.

Stimmzettel, die nach Abgabeschluss am 3. Mai 2018, 18:00 Uhr beim Wahlvorstand eingehen, werden nicht berücksichtigt. Stimmabgaben sind ungültig, wenn der Wahlbrief oder Stimmzettel Mängel gemäß § 19 der Satzung über die Zusammensetzung und Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen (Wahlordnung) vom 10.12.2012 aufweisen. Nach Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand werden die gewählten Bewerber/innen unverzüglich per Zustellungsurkunde angeschrieben und aufgefordert, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Das Wahlergebnis und die endgültige Zusammensetzung der Vertreterversammlung werden der Rechtsaufsichtsbehörde im Wortlaut bekannt gegeben sowie im Thüringer Staatsanzeiger und im DAB, Ausgabe Ost, veröffentlicht.

THEMENSEITE ZUR KAMMERWAHL 2018:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 05.04.2018 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, Kammergremien

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