Neue Fortbildungssatzung: Nachweisführung ab sofort online möglich
Interner Mitgliederbereich „Meine AKT“ aufgefrischt
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Am 1. Januar 2016 trat die neue Fortbildungssatzung der Architektenkammer Thüringen, welche die Vertreterversammlung am 30. Oktober 2015 beschloss, in Kraft. Satzungsgemäß sind alle Mitglieder verpflichtet, ihre Fortbildungsmaßnahmen künftig nachzuweisen.
Dieser Nachweis kann im internen Mitgliederbereich „Meine AKT“ auf der Website der Architektenkammer, unter dem Menüpunkt „Mitglied“, erfolgen. Der interne Bereich wurde mit Jahresbeginn an die Neuerungen der Satzung angepasst und optisch wie funktional aufgefrischt.
Das neue „Meine AKT“ finden Sie an gewohnter Stelle, unter www.architekten-thueringen.de/meine-akt/ .