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Neue Fortbildungssatzung beschlossen

Rückblick auf die Vertreterversammlung am 30. Oktober 2015

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Vertreter in der Bibliothek des Augustinerklosters Erfurt, Bild: AKT

Im Mittelpunkt der zweiten Vertreterversammlung in diesem Jahr stand der Entwurf einer neuen Fortbildungssatzung, der im Vorfeld bereits in vielen Kammergruppen thematisiert wurde. Bevor es jedoch zur Diskussion um die vorgeschlagenen Eckpunkte kam, stellte Präsident Dr. Hans-Gerd Schmidt traditionsgemäß seinen Bericht zum berufspolitischen Geschehen auf Europa-, Bundes- und thüringenweiter Ebene vor.

Themen, die derzeit in Brüssel und Berlin verhandelt werden, sind der Entwurf zur Neuregelung der Vergabeverordnung (VgV), das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht sowie das Vertragsverletzungsverfahren zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Dass sich die Bundesregierung für den Erhalt der HOAI einsetzt, wurde nicht zuletzt auf dem Deutschen Architektentag in Hannover deutlich, als sowohl Baustaatssekretär Gunther Adler als auch Kanzleramtsminister Peter Altmaier ihre Unterstützung beim Kampf um den Erhalt der HOAI versicherten. In diesem Kontext informierte Präsident Dr. Schmidt auch über die Mitgliedschaft der Architektenkammer Thüringen im AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. seit September 2015. Als Fachverband vertritt der AHO die Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieuren und Architekten. Tragende Elemente seiner Facharbeit sind die Fachkommissionen, in denen neben der Diskussion von Grundsatzfragen zum Honorarrecht die bestehenden Leistungsbilder der HOAI weiterentwickelt sowie neue Leistungsbilder und ihre Vergütung, wie z. B. zu den Themen Nachhaltigkeitszertifizierung, Verfahrensbetreuung und Building Information Modeling (BIM), erarbeitet werden. Die Ergebnisse finden sich u. a. in den Heften der Grünen Schriftenreihe des AHO wieder. Weiter berichtete Dr. Schmidt aus der Landesebene, dass es aktuell keinen neuen Kenntnisstand zur zeitlichen Umsetzung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (ThürAIKG) gäbe. Es bestehe aber die Zusage seitens des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, mit der geplanten Novelle das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz einzuführen sowie für einen angemessenen Beteiligungszeitraum der Kammern Sorge zu tragen.

Der Präsident leitete sogleich zum Entwurf für die Fortbildungssatzung über und legte die Beweggründe, die zum Satzungsentwurf führten, kurz dar: Fortbildung sei nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern gehöre zum beruflichen Selbstverständnis. Das Bekenntnis zur Nachweisführung sei ein wichtiges Signal an die Verbraucher zu mehr Kontrolle und Transparenz. Dr. Schmidt versicherte, dass es dem Vorstand mitnichten daran gelegen sei, die Mitglieder zu gängeln. Vielmehr sei es das Ziel, den Mitgliedern größtmögliche Freiheiten einzuräumen, wenn es darum geht, die Fortbildung nach ihren individuellen Bedürfnissen und thematischen Schwerpunkten ihrer Praxis auszurichten. Als Beispiele führte der Präsident die Paragraphen 2 „Themen der Fortbildung“ und 3 „Fortbildungsformen“ auf: So habe man bewusst darauf verzichtet, Themenkorridore für geeignete Fortbildungsmaßnahmen vorzugeben. Auch die Formate der Fortbildung seien sehr weit gefasst und an der aktuellen Praxis ausgerichtet. Auf diese Weise würden Mitglieder bereits jetzt in der alltäglichen Berufspraxis sehr viele Bausteine entdecken, die als Fortbildung anerkannt werden, seien es der Besuch einer Fachmesse, die Teilnahme an einer Exkursion, die Mitwirkung in Fachgremien oder die Veröffentlichung von Fachbeiträgen. In Paragraph 4 „Umfang der Fortbildung“ wurde die Beschlusslage des Eckpunktepapiers der Vertreterversammlung vom 17. Oktober 2014, nämlich sich auf 24 Fortbildungsstunden pro Jahr zu verständigen, umgesetzt. Um die Flexibilität für die Mitglieder zu erhöhen, wurde vorgeschlagen, innerhalb von zwei Jahren 48 Fortbildungsstunden nachzuweisen.

Ausgiebig diskutiert wurde daraufhin unter den Vertretern insbesondere, ob der Umfang der nachzuweisenden Fortbildung angemessen und zumutbar sei, aber auch die Frage, wie man den bürokratischen Aufwand der Nachweisführung sowohl für die Geschäftsstelle als auch bei den Mitgliedern möglichst gering halten könne. Gerade letztgenannte Bedenken konnten schnell ausgeräumt werden: Die Verantwortlichen versicherten, dass kein Aufwand entstehe, der der Sache nicht dienlich sei.

Hinsichtlich des Umfangs wurde hinterfragt, wie glaubwürdig ein geringer Nachweis von nur acht Stunden im Jahr in der Außenwahrnehmung erscheint und ob nicht vielmehr die Gefahr besteht, dass er als Alibinachweis in Misskredit gezogen werde. Die Vertreter bekannten sich schlussendlich zu dem vorgeschlagenen Umfang von 48 Fortbildungsstunden in zwei Jahren mit 31 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen. Das eindeutige Abstimmungsergebnis ist ein Zeichen für die Ausgewogenheit der vorgeschlagenen Satzung. Präsident Dr. Schmidt versäumte es in diesem Kontext nicht, die Arbeit des Ausschusses Satzung und Recht, der den Entwurf erarbeitet hat, unter Vorsitz von Dr. Claus D. Worschech zu würdigen.

Als nächster Punkt standen die Entwicklungen des Versorgungswerks auf der Tagesordnung. Michael Hardt, Mitglied im Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks und Vorstandsmitglied der Architektenkammer Thüringen, sensibilisierte für die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks in Zeiten andauernder Niedrigstzinsen an den Kapitalmärkten. Konkret benannte er die Absenkung des Leistungszinses sowie die Einführung eines Demografieabschlags (wir berichteten).

Die scheidende Geschäftsführerin Gertrudis Peters stellte daraufhin das Kammerprogramm für das Jahr 2016 als Grundlage für den Haushaltsbeschluss vor. Schwerpunkte der Planungen sind zwei Tagungen – zum einen der „Bautag“ am 24. Mai in Kooperation mit der Ingenieurkammer Thüringen und dem Bauindustrieverband Hessen-Thüringen sowie zum anderen der Mitteldeutsche Architektentag zum 25. Jubiläum der Architektenkammer Thüringen am 25. oder 26. August in Kooperation mit den Landesarchitektenkammern aus Sachsen und Sachsen-Anhalt. Peters betonte, dass neben den regulär stattfindenden Events, wie Tag der Architektur, Sommerfest, Bauherrnseminare, diese Veranstaltungen im Früh- und Spätsommer den Jahresverlauf 2016 akzentuieren. Die konzeptionelle Vorbereitung wird noch in diesem Jahr erfolgen, so dass eine reibungslose Staffelstabübergabe an die nachfolgende Geschäftsführung gewährleistet sein kann. Sie bedankte sich abschließend bei allen Vertreterinnen und Vertretern für das ihr entgegengebrachte Vertrauen in den zurückliegenden acht Jahren.

Die Vertreterversammlung beschloss den Haushaltsplan 2016 sowie die Haushaltsprüfung 2015. Als stellvertretender Vorsitzender des Ehrenausschusses wurde Rechtsanwalt Dr. Reik Kalnbach berufen.

br

veröffentlicht am 20.11.2015 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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