Neues Architektenvertragsrecht ab 1. Januar 2018 in Kraft
BKI-Kommentar mit Praxistipps von Experten der Architektenkammern

Der Bundestag verabschiedete im März 2017 das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird der Architekten- und Ingenieurvertrag erstmals explizit im BGB geregelt.
Neue Rechte und Pflichten für Architekten sicher im Griff
Insbesondere das Werkvertragsrecht weist große Veränderungen für Architekten und Ingenieure auf. Erstmals finden sich Regelungen im BGB zur Teilabnahme oder Gesamtschuld, die ausschließlich für Architekten und Ingenieure gelten. Das Fachbuch kommentiert diese Änderungen. Die für den Architekten- und Ingenieurvertrag wichtigsten Änderungen werden prägnant und praxistauglich dargestellt und bewertet. Zusätzlich erhalten Anwender wertvolle Hilfestellungen zu den Auswirkungen. Die fachliche Qualität dieser Publikation gewährleisten anerkannte Autoren. Dazu zählen Rechtsreferenten, Justiziare und Geschäftsführer der Architektenkammern mit dem Schwerpunkt Recht.
Der neue BKI-Band kann ab sofort beim BKI vier Wochen kostenlos zur Ansicht mit Rückgaberecht zum Preis von 49,- Euro inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten bestellt werden, Tel: 0711 954 854-0, Email: info@bki.de
(ISBN 978-3-945649-52-7)
Weitergehende Informationen zur BKI-Neuerscheinung „Neues Architektenvertragsrecht“ erhalten Sie unter www.bki.de/avr-2018.