Neues Leistungsbild für die Planungen in der Dorferneuerung
Architektenkammer setzt sich erfolgreich für Vergabe nach qualitativen Kriterien ein

Seit dem 1. November 2015 gelten das Leistungsbild und die Honorarregelung für Gemeindliche Entwicklungskonzepte im Freistaat Thüringen (GEK). Damit wird die Weiterentwicklung der bisherigen Dorfentwicklungsplanung hin zu einem Konzept für die gesamte Gemeinde oder Dorfregion mit ganzheitlich-fachübergreifendem Ansatz vollendet.
Zuvor galt es, viele verschiedene Ansätze und Interessen in Einklang zu bringen: Die veränderten Rahmenbedingungen der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 sowie des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) waren mit der Novellierung der HOAI aus dem Jahr 2013 zu verknüpfen.
Das Leistungsbild und die Honorarregelung sind eine wichtige Grundlage für die Abstimmung des Leistungsumfangs der Gemeindlichen Entwicklungskonzepte zwischen den Gemeinden und den Planungsbüros sowie deren Vergütung. Diese Entwicklungskonzepte werden für ländlich geprägte Gemeinden mit ihren Ortsteilen oder für Dorfregionen als notwendige Grundlage für die Entwicklungsprozesse im Rahmen der Dorferneuerung erstellt. Mit dem GEK erhält die Gemeinde ein Planungs- und Steuerungsinstrument, welches sich an allen Handlungsfeldern der Dorferneuerung und Dorfentwicklung orientiert. Der Prozess der Erarbeitung soll vor allem durch die gemeinsame Arbeit von Bürgern, Gremien und kompetenten Planern bestimmt werden. Das Vergabeverfahren spiegelt dabei das Credo der Architektenkammer, nicht dem Preis-, sondern dem Leistungswettbewerb den Vorrang einzuräumen, wider.
Das GEK wird seit 2015 im Vorfeld einer möglichen Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm erstellt und ist hierfür dann Antragsvoraussetzung.
Mit der inzwischen fünften Ausgabe des Leistungsbildes und der Honorarregelung wird deutlich: Die aktuelle Ausrichtung der Förderung widmet sich verstärkter denn je den Schwerpunkten Flächensparen, Dorfinnenentwicklung, demografischer Wandel und überörtlicher Zusammenarbeit. Die Gemeindlichen Entwicklungskonzepte sind somit nicht länger als baulich geprägte Planungen zu betrachten. Der Schwerpunkt wird nun auf das Leistungsbild mit Anpassung an die Planungsebenen Dorfregion/Dorf, Ortskern und Teilbereich gelegt.
Die Neufassung des Leistungsbildes und der Honorarregelung für die GEK wurde in enger Zusammenarbeit des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft mit der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen erstellt. Sie finden sie dieser Meldung beigefügt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Dorferneuerung und Dorfentwicklung“ des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft unter:
www.thueringen.de/th9/tmil/laendlicherraum/entwicklung/dorferneuerung/index.aspx