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Offener Brief an die Vertreterversammlung der AK Thüringen

Überarbeitete Fassung des Briefes

Sehr geehrter Vertreter, sehr geehrte Vertreterin der Architektenkammer Thüringen,

...alle reden von Veränderung...

und die Thüringer Architekten? Wie geht es weiter? Das x-te Jahr der Branchenkrise, warten auf einen neuerlichen Aufschwung und weiter wie gehabt? Ist es nicht endlich an der Zeit, Eigeninitiative zu zeigen, eigene Ziele zu definieren, eigene Visionen und Konzepte zu entwickeln und die ausgetretenen Wege zu verlassen? Hier sind alle Beteiligten gefordert, alle Kollegen, ob Hochbau-, Innen- oder Landschaftsarchitekten. Der Ruf des Architekten liegt am Boden. Die Zeiten, in denen es selbstverständlich war, zu einem Architekten zu gehen, wenn man bauen wollte, sind längst vorbei.
Investoren, Systemhausanbieter, Bauträger, Landschaftsbauunternehmen, ja selbst Möbelhäuser, Raumausstatter und Malerfirmen "designen" heute unsere Umwelt.

Der Ausweg daraus kann nur Aufklärung sein, intensive, vielleicht sogar aggressive Öffentlichkeitsarbeit, über die Vorteile des Bauens mit Architekten. Jedoch ist es gleichzeitig notwendig, die Erwartungen nicht zu enttäuschen und die Versprechungen zu halten. Mit dem durch Lobbyarbeit erreichten Erhalt der Honorarordnung, sollte allen Architekten klar sein, dass ihrerseits nun ein Gegenbeitrag zu leisten ist - und der heißt: Weiterbildung und Qualifikation.

Auch muss die herausragende Eigenschaft des Architekten, die des Generalisten, wieder stärker betont werden. Die Fähigkeit in großen Zusammenhängen zu denken, verschiedene Gewerke und Fachrichtungen zu koordinieren, zu managen, ja zu moderieren – darin liegt die Kunst der Branche – und darin liegt auch eine erhebliche, nicht zuletzt auch eine soziale, ja gesellschaftliche Verantwortung.

Hiermit soll eine Diskussion angeregt werden, bisher vernachlässigte Themen durch die Architektenkammer Thüringen neu zu besetzen.

Punkt 1: Erarbeitung und Bestätigung eines Gesamtkonzeptes "Öffentlichkeitsarbeit"
für einen Zeitraum von mind. 5 Jahren (Wahlperiode). Einbettung aller Initiativen und Aktionen der Architektenkammer Thüringen in dieses Konzept. Dies sollte alle Broschüren, Buchveröffentlichungen, Pressebeiträge, Ausstellungen, Vortragsreihen, Messeauftritte, Plakate, Kalender , aber beispielsweise auch die jetzige Form des Neujahrsempfangs der AKT betreffen. Voraussetzung dafür ist eine "Wiederbelebung" der Arbeitsgruppe "Öffentlichkeitsarbeit", mit einer Bekanntmachung im DAB, kein "Setzen" der Mitglieder der Arbeitsgruppe durch die AKT. Teilnehmen soll, wer Ideen für ein mittelfristiges Konzept vorweisen kann.

Zum Gesamtkonzept "Öffentlichkeitsarbeit gehört auch der Ausbau der Veranstaltung "apropos architektouren" zur Hauptveranstaltung der Thüringer Architekten. Diese Veranstaltung muss zum "Event des Jahres", zur zentralen "zur Schaustellung" des Architekten werden. Einbettung der "apropos architektouren" beispielsweise in eine "Woche der Architektur" mit "Tag des offenen Büros", Vortragsreihen, Ausstellungen usw. Der Erfolg einer solchen Veranstaltung hängt u.a. von einer intensiven Bewerbung in allen Medien ab.

Punkt 2: Ausbau gemeinsamer Messeauftritte der Thüringer Hochbau-, Innen- und Landschaftsarchitekten
Schwerpunkt ist die Präsentation der Thüringer Architekten und ihrer Projekte und Dienstleistungen auf regionalen und internationalen Messen und nicht der Architektenkammer Thüringen. Dieses sind Verbrauchermessen und die Besucher interessieren sich nun mal weniger für "Körperschaften öffentlichen Rechts", als für greifbare Dienstleistungen und Produkte.
Voraussetzung ist auch hier ein mittelfristiges Konzept zur Messearbeit mit erkennbaren Zielen und eine Motivation der Thüringer Architekten.

Punkt 3: Positionierung der Architektenkammer zur Ausbildung von Architekten an Fachhochschulen und Universitäten auch in Hinblick auf Bacholer- und Master-Ausbildung
Nach wie vor werden Architekten am Bedarf vorbei ausgebildet, der Ausbildungsstand entspricht bei
weitem nicht den Anforderungen in der Praxis. Wissensgebiete wie beispielsweise Statik, Versorgungs-technik, Energiekonzepte, Facility Management, Kostenmanagement oder Ausschreibungen kommen in der Ausbildung zu kurz. Gemeinsames, fachübergreifendes Bearbeiten von Projekten und Diplomarbeiten wird gefordert.

Punkt 4: Einführung der Pflicht zur Weiterbildung
Vorschlag: Punktesystem wie beispielsweise in Hessen, mit Pflichtveranstaltungen (z.B. neue Bauordnung, Kostenmanagement, EnEV usw.), ansonsten Punktesammeln nach Wahl, bei Nichterreichen der geforderten Punktzahl - Fristsetzung von 6 Monaten zum Nachweis der geforderten Punktezahl, danach Entzug der Bauvorlageberechtigung.
Das System benachteiligt Arbeitslose und Büros mit geringen Umsätzen und ist damit teilweise genauso ungerecht wie das jetzige, bei denen die wenigen, die ihr Handwerk nicht verstehen, den Ruf einer ganzen Branche ruiniert haben und diesen immer noch ruinieren.
Hier geht es nicht um, wie manche behaupten (siehe Diskussion im DAB), um "Verbesserung der Architektur", sondern um das ganz normale Handwerkszeug des Architekten. Auch hier fällt den Architekten wieder die mangelhafte Ausbildung auf die Füße.
Hierzu ist noch anzumerken, dass das gemeinsame Bildungswerk der Architektenkammer Thüringen und Ingenieurkammer Thüringen, das BWAW, dann mit ganz anderen Teilnehmerzahlen kalkulieren kann und die Veranstaltungen sicher um einiges preiswerter angeboten werden können.

Punkt 5: Durchsetzung der Erreichbarkeit aller Architekten per e-mail
Verzicht der Zustellung von Informationen an die Mitglieder in Papierform. Bekanntmachung der dadurch freigestellten Mittel und Investition dieser eingesparten Gelder in sinnvolle Projekte.

Punkt 6: Neustrukturierung und Vereinfachung des Handlings der Internetseite der AKT
Klare Trennung des Zugangs zu Informationen für Mitglieder und Bauinteressierte,
Ausbau der Internetpräsenz zur Hauptinformationsquelle der Mitglieder

Punkt 7: Überarbeitung des DAB-Inhalts der AKT
zukünftig weniger Platzverschwendung (leerer oberer Balken), mehr interessante und wichtige Beiträge zum Berufsgeschehen, Rechtsprechung usw., kein unkommentiertes Drucken verschiedenster Reden.

Punkt 8: Transparenz in Wettbewerbsverfahren
Einführung des Losverfahrens für Wettbewerbsteilnehmer und Preisrichter, keinerlei Einmischung der AKT bei der Auswahl der Teilnehmer, Erleichterung der Zugangsbedingungen gerade für junge Architekten, Offenlegung des Verfahrens

Punkt 9: Erhalt und bedarfsweiser Ausbau der Rechtsberatung, die zur Zeit wichtigste Dienstleistung der AKT.

Punkt 10: Kontrolle der Kosten der Geschäftsstelle
Alle Vorschläge, Empfehlungen und Forderungen dienen nicht der bloßen Einsparung von Geldern und Arbeitszeit, sondern einer effektiveren, zielgerichteten Verwendung der Mitgliedsbeiträge.
Es geht nicht um eine Imageverbesserung der Architektenkammer Thüringen, sondern um eine Imageverbesserung des Architektenberufes. Wenn das erreicht ist, erübrigen sich die alle anderen Bemühungen von selbst.

Sie als gewählter Vertreter bestimmen den zukünftigen Kurs der Architektenkammer Thüringen, Sie bestätigen die Planungen und Konzepte (sofern vorhanden) der AKT. Der Vorstand und die Geschäftsstelle sind die ausführenden Institutionen dieser Beschlüsse. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und helfen Sie mit, aus der Architektenkammer Thüringen zukünftig ein Dienstleistungsunternehmen für alle Mitglieder zu machen.

Steffen Möller, Rudolstadt
Dr. Michael Merten, Erfurt
Stefan Barthelmey, Erfurt
Sven Franke, Duisburg
Carsten Eichholz, Erfurt
Sven Lütkemeier, Erfurt
Steffen Langer, Erfurt
Swen Brodkorb, Karlsruhe
Anton Spindler, Saalfeld
Martin Davignon, Erfurt
Hartmann, Architekten Ingenieure, Erfurt

veröffentlicht am 16.04.2004 von Susann Weber · Rubrik(en): News

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