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Offener Brief an Thüringens Ministerpräsidenten Dr. Bernhard Vogel

Verwaltungsstrukturreform im Freistaat Thüringen - Qualitätsanspruch und Effizienz

Die Architektenkammer Thüringen verfolgt sehr aufmerksam die Verwaltungsstrukturreform im Freistaat Thüringen im Bereich des staatlichen Hochbaus. Wir begrüßen es, dass eine Konzentration der Staatsbauämter und der Verdingungsstellen bzw. Vergabestellen zur Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen wird. Unsere Ansprüche an die Staatsbauämter in Thüringen sind die Konzentration auf das Controlling, das Projektmanagement und die Projektsteuerung von öffentlichen Vorhaben im Bereich Bundes- und Landesbauten, sowie die Wahrung des technischen Know – how in den Staatsbauämtern. Die Staatsbauämter Thüringen zählen zu unseren verlässlichsten Partnern bei der Förderung der Baukultur, des hohen Anspruches des öffentlichen Bauherren – Freistaat Thüringen – an die Architekturqualität.

Mit großer Sorge beobachten wir, dass die Verantwortlichkeiten für den Bauwerksunterhalt in die Selbständigkeit der Hochschulen, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Bauhaus Universität Weimar und Technische Universität Ilmenau, übergehen sollen. Baumaßnahmen bis zu 500.000,- € sollen zukünftig selbständig durch die Hochschulen in eigener Verantwortung geführt werden. Hinzu kommt, dass auch das Klinikum Jena diese Selbständigkeit erhalten soll. Diese Entwicklung im Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als oberste Behörde steht einem entsprechenden Kabinettsbeschluss entgegen.

Unser Ziel ist, dass in Thüringen das Bau- und Liegenschaftsmanagement konzentriert wird, dass es einen Ansprechpartner für die Bauunternehmer, das Handwerk und die technischen Dienstleister im Freistaat Thüringen gibt. Und das können gegenwärtig nur die Staatsbauämter sein. In den anderen Bundesländern konzentriert sich die öffentliche Verwaltung auf ein Bau- und Liegenschaftsmanagement aus einer Hand. Alle Liegenschaften sind dort in entsprechenden Gesellschaften oder Behörden zusammengefasst. Die Entwicklung von dezentralen Strukturen im Bau- und Liegenschaftsmanagement im Freistaat Thüringen steht den Forderungen sowohl des Thüringer Landtages, als auch dem Selbstanspruch der Regierung nach einer effizienten Verwaltung und dem Ansinnen der Verwaltungsstrukturreform sowie der Schaffung von zentralen Strukturen deutlich entgegen.

Wir sehen in dieser Entwicklung auch eine weitere Gefahr: Der Verlust von Baukultur, der Verlust des Anspruches des öffentlichen Bauherren an Qualität und Nachhaltigkeit. Die Architektenkammer Thüringen, als berufsständische Vertretung der 1850 eingetragenen Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und Stadtplaner, fordert die Thüringer Landesregierung auf, keine Verwässerung der Verantwortlichkeiten im öffentlichen Hochbau durch die Übertragung auf Dritte und die Schaffung dezentraler Strukturen und Eigenständigkeiten im Freistaat Thüringen zu zulassen. Wir wollen und fordern eine Bau- und Liegenschaftsmanagement – Behörde als allein verantwortliche und zuständige Behörde für den öffentlichen Bauherren, den staatlichen Hochbau, die Liegenschaften des Freistaates, die Bauwirtschaft, das Handwerk, die Architekten und Ingenieure, im Freistaat Thüringen.

Hartmut Strube, Präsident

veröffentlicht am 17.03.2003 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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