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Reform des Vergaberechts seit 18. April 2016 in Kraft

Wesentliche Regelungen

Berufspraxis, Bild: Architektenkammer Thüringen

Die Vergaberechtsmodernisierung ist das umfangreichste vergaberechtliche Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren seit 2004 und dient der Umsetzung der drei vollständig überarbeiteten EU-Vergaberichtlinien von 2014 bis zum 18. April 2016

Durch die Reform wird die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte vereinfacht.

Die wesentlichen Regelungen sind im Teil 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 17. Februar 2016 zusammengeführt und vereinheitlicht worden (BGBl. I Nr. 8, S. 203 ff. vom 23. Februar 2016). Einzelheiten der Vergabeverfahren wurden in Rechtsverordnungen, der Vergabeverordnung, der Sektorenverordnung und der Konzessionsvergabeverordnung geregelt. Öffentliche Auftraggeber erhalten durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Zudem wird das Vergabeverfahren zukünftig weitgehend elektronisch abgewickelt und soll die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen beschleunigen.

Das Gesetz (Teil 4 des GWB) wird durch mehrere Rechtsverordnungen ergänzt, die in einer Mantelverordnung zusammengefasst worden sind. Diese „Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts“ vom 12. April 2016 (BGBl. I Nr. 16, S. 698 vom 14. April 2016) greift die allgemeinen Regelungen des Gesetzes auf und ergänzt dieses in zahlreichen Detailfragen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verordnungen:

  • Vergabeverordnung (VgV) in Artikel 1, in der die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber näher ausgestaltet wird (sog. „klassische Auftragsvergabe“)
  • Sektorenverordnung (SektVO) in Artikel 2, die für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber Regelungen trifft.
  • Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Artikel 3, die als neu zu erlassende Rechtsverordnung erstmals umfassende Bestimmungen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen enthält.
  • Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) in Artikel 4, mit der erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt wird.
  • Die Artikel 5 bis 7 enthalten Folgeänderungen in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie in anderen Rechtstexten und Bestimmungen zum Inkrafttreten/Außerkrafttreten.

Zudem hat die EU-Kommission am 5. Januar 2016 die Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) veröffentlicht. Fundstelle: Amtsblatt der EU, L Nr. 3 vom 06. Januar 2016, S. 16).

Quelle: www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts.html

Mit der VgV treten die Änderungen des Abschnitts 2, Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2016 (BAnz AT 19. Januar 2016 B3) in Kraft (Einführungserlass BMUB v. 07. April 2016).
Die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte bleiben zunächst von der Vergaberechtsreform unberührt (Thüringer Vergabegesetz und Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge).

Es wird dringend empfohlen, im Rahmen der Angebote von Fortbildungsveranstaltungen Praxiswissen zur Vergaberechtsreform zu erwerben. Die Architektenkammer Thüringen bietet über die Bauhaus Akademie Schloss Ettersburg die nächste Veranstaltung am 02. Juni 2016 an. Bitte informieren Sie sich über das weitere Fortbildungsprogramm.

Seminar „Vergaberecht 2016. GWB, VgV und VOB/A nach der Vergaberechtsreform“:
www.bauhausakademie.de/veranstaltungen/?id=1495&sKeyword=Vergaberecht

Wichtige Links zum Vergaberecht haben wir in unserer Rubrik Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für Sie zusammengestellt: www.architekten-thueringen.de/mitglieder/berufsrecht/handbuch/

veröffentlicht am 09.05.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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