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Vergabe von Architektenleistungen

Leitfaden zur neuen Vergabeverordnung erschienen

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Leitfaden zur Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)

Seit dem 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft. Sie löste die Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab. Die VgV regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten.

Die VgV bietet die Chance, Vergabeverfahren effizient durchzuführen sowie die Qualität der Leistung bei der Vergabe stärker zu gewichten. Kleineren und mittleren Unternehmen wird der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert. Der Praxisleitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen enthält hierfür Empfehlungen und Grundlagen. Er wurde von den Planerverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam erarbeitet. Die Kooperation von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite dokumentiert den gemeinsamen Willen, der großen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Bauens bereits im Vergabeverfahren mit einem hohen Anspruch an die Qualität der Planungsleistung gerecht zu werden.

Der Vergabeleitfaden kann bei der Architektenkammer Thüringen bestellt sowie als PDF-Dokument unter http://vgv-architekten.de abgerufen werden.

Gerne erinnern wir an dieser Stelle an die Publikation „Baukultur ist Planungskultur ist Verfahrenskultur. Vergabeinstrumente und ihre Besonderheiten“ der Architektenkammer Thüringen. Die Broschüre bietet Orientierung bei der Abwägung einer der Planungs- und Bauaufgabe angemessenen Verfahrensart. Vorgestellt werden die Vergabeinstrumente mit ihren Anwendungsbereichen und ihrem charakteristischen Ablauf. Anhand von ausgewählten Beispielen werden Verfahrensdauer und -kosten miteinander verglichen. Sie kann entweder als gedrucktes Exemplar oder als PDF-Datei kostenfrei bei der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen angefordert werden.

veröffentlicht am 12.12.2016 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Berufspraxis, News

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