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Vergabe im Unterschwellenbereich – für Planerleistungen keine wesentlichen Änderungen

Mitteilung der Bundesarchitektenkammer

Logo BAK, Bild: BAK

Bereits in ihrem Eckpunktepapier zur Reform des Vergaberechts aus dem Januar 2015 hatte die Bundesregierung angekündigt, sich nach Umsetzung der Vergaberichtlinien oberhalb des Schwellenwerts nach Vergaberichtlinien auch mit dem Unterschwellenbereich befassen zu wollen. Ziel ist es, bundesweit möglichst einheitliche Leitlinien auch in diesem Segment zu schaffen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hatte daher nach ersten Gesprächen mit den Bundesministerien und den Ländern Ende August 2016 einen Diskussionsentwurf für eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) erarbeitet. Die UVgO soll in erster Linie die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen.

Allerdings sollten die in dem Entwurf enthaltenen Regelungen nahezu uneingeschränkt auch für die Vergabe freiberuflicher Leistungen und damit auch für Planungsleistungen gelten. Die BAK und die Länderkammern konnten aber im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem BFB und anderen Organisationen erreichen, dass es stattdessen eine Sonderregelung geben wird, die die Vergabe freiberuflicher Leistungen wie bisher lediglich haushaltsrechtlichen Grundsätzen unterwirft. Zugleich wird auf Betreiben von BAK und Landesarchitektenkammern eine Regelung zum Planungswettbewerb aufgenommen.

Die UVgO wird voraussichtlich noch im Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht (Anm. d. Red.: Die Bekanntmachung ist im Bundesanzeiger vom 7. Februar 2017 erfolgt). Damit sie Rechtswirkungen entfalten kann, muss sie dann aber noch für den Bund durch eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 BHO und für die Länder durch ähnliche Prozesse nach dem jeweils einschlägigen Landesrecht in Kraft gesetzt werden.

Den kompletten Text und Erläuterungen zum UVgO finden Sie unter:
http://www.bak.de/presse/aktuelles/vergabe-im-sogenannten-unterschwellenbereich-fuer-planerleistungen-auch-in-zukunft-keine-wesentlichen-aenderungen/

veröffentlicht am 13.01.2017 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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