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Reisekosten- und Entschädigungsordnung der Architektenkammer Thüringen 2005

Beschluss der Vertreterversammlung der AKT vom 26.11.2004

1. Grundlage für die Reisekostenerstattung und die pauschale Erstattung der Verpflegungsmehraufwendungen bilden die jeweils steuerfrei erstattungsfähigen Höchstsätze.

2. Diese Ordnung gilt für ehrenamtlich tätige Mitglieder des Vorstandes, der Vertreterversammlung, der Ausschüsse der Architektenkammer Thüringen und bestätigten Arbeitsgruppen sowie für die Angestellten der Geschäftsstelle der AK Thüringen, sofern diese im Auftrag der Architektenkammer Dienstreisen vornehmen.

3. Reisekostenerstattung

Bei Dienstreisen sind in nachgewiesener Höhe steuerfrei erstattungsfähig:


- bei Pkw/ Motorrad 0,30 Cent/km
- je Mitfahrer 0,02 Cent/km
- öffentliche Verkehrsmittel


Bei Bahnreisen ist in der Regel die 2. Klasse zu nutzen.

4. Verpflegungsmehraufwendungen

Der steuerfreie Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt nicht auf Nachweis, sondern nur pauschal.

Erstattungssätze für die Dauer der Auswärtstätigkeit:


weniger als 14 Stunden, mindestens 8 Stunden 6,00 Euro
weniger als 24 Stunden, mindestens 14 Stunden 12,00 Euro
ab 24 Stunden 24,00 Euro


5. Kosten für Unterkunft

Die Kosten für Unterkunft während einer Dienstreise können in voller Höhe steuerfrei ersetzt werden. Hierzu muß der Nachweis durch die Rechnung des Hotels, Gasthofes usw. erbracht werden. Liegen solche Belege nicht vor, so können die Unterkunftskosten pauschal ersetzt werden. Der Pauschalbetrag beläuft sich auf 20,00 Euro.

6. Sitzungsgelder

Als Entschädigung für Sitzungen erhalten Mitglieder der Vertreterversammlung, der Ausschüsse und der Arbeitsgruppen der Architektenkammer Thüringen folgende Sätze:


Sitzungsdauer
bis 4 Stunden 25,00 Euro
bis 6 Stunden 40,00 Euro
bis 8 Stunden 60,00 Euro
über 8 Stunden 75,00 Euro


Die Sitzungsdauer richtet sich nach der protokollarischen Aufnahme. Die Gesamtzeit umschließt außerdem die übliche Regelfahrzeit.

7. Aufwandsentschädigungen

Eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für alle Tätigkeiten im Rahmen ihres Ehrenamtes in der Architektenkammer Thüringen bei den Vorstandssitzungen sowie für Tätigkeiten auf Landes-, Bundes- und Europaebene erhalten :


Präsident 1200,00 Euro
Vizepräsidenten 750,00 Euro
Vorstand 250,00 Euro


8. Antragstellung

Reisekosten- und Entschädigungsansprüche sind bis spätestens 2 Monate nach dem Dienstreise- bzw. Sitzungstermin an die Geschäftsstelle der AKT zu stellen.

9. Inkrafttreten

Die Reisekosten- und Entschädigungsordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Thüringer Staatsanzeiger und der Veröffentlichung des Wortlauts im Deutschen Architektenblatt in Kraft.

Dipl.-Ing.Hartmut Strube, Präsident

veröffentlicht am 14.02.2005 von Birgit Kohlhaas · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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