Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)
Richinie tritt rückwirkend zm 1. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft
Der Freistaat Thüringen gewährt nach diesen Richtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen den Städten und Gemeinden Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen wurden im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2021, ab Seite 784 veröffentlicht. Sie tritt rückwirkend zm 1. Januar 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Weitere Informationen (https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de)