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Stolpe: Novellierung des Baugesetzbuches bringt Bürokratieabbau

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Pressemitteilung Nr. 225/04

"Die Novellierung des Baugesetzbuches und des Raumordnungsgesetzes führt zu einem erheblichen Bürokratieabbau." Das sagte Dr. Manfred Stolpe, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, am Freitag im Anschluss an die Sitzung des Bundesrates in Berlin. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien, dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 30. April 2004 einstimmig beschlossen. Mit der Novellierung würden das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz an EU-Richtlinien angepasst. Aufgrund der heutigen Zustimmung des Bundesrates könne es wie geplant und pünktlich zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 20. Juli 2004 in Kraft treten.

Die Novellierung des Baugesetzbuchs sei ein bedeutender Schritt nach vorn zur Schaffung eines zukunftsfähigen Planungsrechts. "Ziel der Reform ist neben dem Abbau von Bürokratie die Förderung von Rechts- und Investitionssicherheit", so der Bundesminister. Dazu werde das Recht der städtebaulichen Planung vereinheitlicht und vereinfacht. So würden zum Beispiel Mehrfachprüfungen auf verschiedenen Planungsebenen vermieden und einzelne Prüfverfahren zu einer Umweltprüfung zusammengefasst. Zugleich werde durch das hohe Umweltschutzniveau eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet. Die Bestandskraft der Bauleitpläne und damit die Rechtssicherheit für Investitionen werde erhöht. Auch Genehmigungs- und Zustimmungserfordernisse, wie unter anderem die bislang den Grundstücksverkehr belastende Genehmigungspflicht zur Teilung von Grundstücken, entfielen. Für die für die Bebauung notwendige Neuordnung von Grundstücken werde ein vereinfachtes Verfahren eingeführt.

Darüber hinaus würden weitere aktuelle städtebauliche Fragen aufgegriffen und einer Lösung zugeführt. So werde der Ausbau und die Erneuerung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben im nicht beplanten Innenbereich erleichtert, und es würden die Grundlagen für flexiblere Fristen für die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich geschaffen, erläuterte Stolpe. Mit den neuen Regelungen insbesondere zu Biomasseanlagen sei ein angemessener Ausgleich zwischen dem Anliegen der Förderung der Landwirtschaft und der erneuerbaren Energien einerseits und dem Schutz des Außenbereichs und der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung andererseits gelungen. Zur Anpassung an strukturelle Veränderungen in Demographie und Wirtschaft trügen die neuen Regelungen zum Stadtumbau und zur "Sozialen Stadt" bei. Anstelle bürokratischer Regelungen gelte hier das Prinzip des konzeptionellen und konsensualen Vorgehens der Städte und Gemeinden mit der Wirtschaft und den Bürgern.

veröffentlicht am 02.09.2004 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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