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Teledienstgesetz - Vorsicht! Abmahnung bei fehlenden Pflichtangaben auf der eigenen Homepage

Justitiar der AKT, Dirk Weber

Uns liegen Informationen vor, wonach ein Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen andere Kammermitglieder abmahnen lässt, sofern im Impressum nicht alle notwendigen Angaben nach dem Teledienstgesetz (siehe beigefügter Link) enthalten sind. Die Abmahnung ist verbunden mit einer kostenpflichtigen und strafbewehrten Unterlassungserklärung. Es soll eine Vertragsstrafe in Höhe von 27.000,00 Euro sowie Rechtsanwaltgebühren in Höhe von 1.200,00 Euro gefordert werden.

Aus diesem gegebenen Anlass empfehlen wir dringend allen Mitgliedern, die eine Internetseite unterhalten, diese unverzüglich auf Vollständigkeit nach dem Teledienstgesetz zu überprüfen und wenn notwendig sofort zu vervollständigen.

Folgende Angaben sind Pflicht:

  • Name und vollständige Anschrift des Anbieters des Internetangebots
  • Vetretungsberechtigte (bei juristischen Personen)
  • Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse
  • Handelsregister/ Partnerschaftsregister etc.
  • UST-ID-Nr.
  • Berufsbezeichnung
  • Staat, in dem der Titel verliehen wurde
  • Zuständige Kammer: Architektenkammer Thüringen (ggf. weitere)
  • Berufsrechtliche Regeln: Thüringer Architektengesetz (ThürArchG) und Satzung der Architektenkammer Thüringen
  • Hinweis auf die Zugänglichkeit:
    "Zugänglich sind die genannten berufsrechtlichen Regelungen zum Beispiel über die Internetseiten der Architektenkammer Thüringen unter http://www.architekten-thueringen.de/berufsrecht/
    Die Thüringer Bauordnung (ThürBO) findet man über die Internetseiten des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr unter http://www.thueringen.de/de/tmbv/sw/baurecht/bauordnung/."

veröffentlicht am 26.10.2006 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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