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Temporäre Mehrwertsteuersenkung: Fragen und Antworten

FAQ für Leistungen von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen, Stadtplanerinnen und Stadtplaner

Information, Bild: AKT

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3. Juni 2020 unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ ein umfangreiches „Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket“ verabschiedet, um dem teilweise starken wirtschaftlichen Einbruch durch die Corona-Krise entgegenzuwirken.

In dem vorgelegten Ergebnisprotokoll heißt es: „Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7. bis 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt“. Diese Ankündigung muss nun in Gesetzeskraft treten. Solange dies nicht der Fall ist, bleibt es weiterhin bei den derzeitigen Umsatzsteuersätzen.

Da zahlreiche Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner an ihre Kammern mit Fragen zu dieser Mehrwertsteuersenkung herantreten, haben die Kammern in Baden-Württemberg, Bayern und NRW, unterstützt von der Dr. Stallmeyer GmbH Steuerberatungsgesellschaft Köln und der Bundesarchitektenkammer, einen Frage-und-Antwort-Katalog erarbeitet, den Sie hier (PDF-Dokument, 80.8 KB) finden:

Zum Thema hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den Entwurf eines Anwendungserlasses vorgelegt:

veröffentlicht am 11.06.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit, Berufspraxis

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