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Temporäre Mehrwertsteuersenkung: Umsetzungshilfen für Planungsbüros

VBI-Handreichung zum Umgang mit befristeter Umsatzsteuersenkung

Information, Bild: AKT

Mit dem Konjunkturpaket hat die Bundesregierung auch die Absenkung der Umsatzsteuer für das zweite Halbjahr 2020 beschlossen. Das Vorhaben stellt die Planungsunternehmen vor besondere Herausforderungen, da häufig Verträge über den Zeitraum des halben Jahres hinausreichen.

Wie mit diesen Verträgen und möglichen Abschlagszahlungen umzugehen ist, hat der VBI zusammen mit HDB, BIngK, BVPI und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einer übersichtlichen Handreichung zusammengestellt.

Die praktischen Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros finden Sie beigefügt.

veröffentlicht am 17.06.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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