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Verlängerung KfW-Sonderprogramm einschließlich KfW-Schnellkredit

Online-Schulung am 3. Dezember 2020

Information, Bild: AKT

Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Zudem wurde, wie u.a. von der Bundesarchitektenkammer gefordert, der KfW-Schnellkredit für Soloselbstständige und Büros mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet. Der Bund übernimmt beim KfW-Schnellkredit das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Die KfW Bankengruppe will gern ausführlich dazu informieren und auch die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Dazu bietet die KfW Bankengruppe eine Online-Schulung am Donnerstag, den 3. Dezember 2020, um 16:00 bis ca. 17:00 Uhr an.

Manuela Mohr, Markus Kaufmann und Eckard von Schwerin werden die folgenden Themen behandeln:

  • Aufgabe und Funktion der KfW im (verlängerten und erweiterten) KfW-Sonderprogramm 2020
  • der (erweiterte) KfW-Schnellkredit 2020 im KfW-Sonderprogramm 2020
  • der KfW-Unternehmerkredit im KfW-Sonderprogramm 2020
  • der KfW-Gründerkredit – Universell im KfW-Sonderprogramm 2020
  • die Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung im KfW-Sonderprogramm 2020
  • Fragen und Antworten

Zur Anmeldung gelangen Sie hier. (www.edudip.com)

Für die Teilnahme sind notwendig:

  • Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari als Browser
  • installierte Soundkarte
  • Headset (oder Lautsprecher). Alternativ können sich die Teilnehmer*innen per Telefon dazu schalten. Die Einwahldaten erhalten sie mit der Bestätigungsmail in Anschluss an die Anmeldung.

veröffentlicht am 13.11.2020 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Fortbildungen, News, Berufspraxis

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