VV-Beschluss zur Stiftung Baukultur
BESCHLUSS VERTRETERVERSAMMLUNG
29. November 2002, Erfurt
„Stiftung Baukultur“ in Thüringen
Die Vertreterversammlung beschließt am 29. November 2002 einstimmig das der Präsident, Hartmut Strube, die uneingeschränkte Vollmacht erhält mit der Aufsichtsbehörde, der Stiftungsaufsicht und der Finanzaufsicht die Verhandlungen zum erfolgreichen Abschluss der Stiftungssatzung zu führen, um auch die Gemeinnützigkeit der „Stiftung Baukultur“ in Thüringen zu erreichen.
Das Stiftungsvermögen über 150.000 Euro bleibt ungeschmälert im Sinne und dem Zwecke der „Stiftung Baukultur“ dienend erhalten. Die Stiftung wird gemäß §12 (1) des Thüringer Architektengesetzes als eigene Einrichtung bzw. als Beteiligung aufgrund einer Satzung eingerichtet.
Der Stiftungsrat besteht aus 7 ehrenamtlich tätige Mitglieder.
Dem Stiftungsrat gehören an:
Präsident der Architektenkammer Thüringen, Hartmut Strube
Präsident der Ingenieurkammer Thüringen, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Storm
Abteilungsleiter Hochbau im Thüringer Finanzministerium, N.N.
Abteilungsleiter Wohnungs- und Städtebau im Thüringer Innenministerium, N.N.
Prof. Dr.-Ing. Gerd Zimmermann, Bauhaus- Universität Weimar
Prof. Dr. Marco de Michelis, Gropius-Professur BUW Weimar, Dekan Universität Venedig
Prof. Manfred Ortner, Ortner & Ortner Architekten, Wien, Berlin
Der Stiftungsrat tagt am 20. Januar 2003 in Erfurt.