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Wahlvorstand für die Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen bestellt

Kammerwahl 2023

Kammerwahl 2023, Bild: AKT

Gemäß § 7 der Wahlordnung beruft der Vorstand der Architektenkammer Thüringen den Wahlvorstand zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung. Der Wahlvorstand besteht aus dem bzw. der Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Für den/der Vorsitzenden und die Mitglieder ist je ein/e Stellvertreter/in zu benennen.

In seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 hat der Vorstand der Architektenkammer Thüringen folgende Mitglieder für den Wahlvorstand bestellt:

Vorsitzender

  • Rechtsanwalt Dirk Weber, Erfurt
  • Stellvertreterin: Rechtsanwältin Anika Amberg, Erfurt

Fachrichtung Architektur

  • Andreas Reich, Freier Architekt, Weimar
  • Stellvertreter: Stephan Seiffert, Freier Architekt, Neumühle
  • Stellvertreter: Andreas Martin, Freier Architekt, Erfurt

Fachrichtung Stadtplanung

  • Judith Sünder, Stadtplanerin, Erfurt
  • Stellvertreter: Arndt Bieber, Stadtplaner, Weimar

Fachrichtung Landschaftsarchitektur

  • Dominik Schleip, Landschaftsarchitekt, Erfurt

Fachrichtung Innenarchitektur

  • Hedi Kappler, Freie Innenarchitektin, Jena
  • Stellvertreter: Christian Poppitz, Innenarchitekt, Zeulenroda-Triebes

Themenseite zur Kammerwahl 2023:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 23.11.2022 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Kammergremien, News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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