Klassische Irrtümer des Brandschutzes – Fortsetzung folgt … (oder „Teil 2")
Seminar
vor Ort in Ettersburg bei Weimar, Schloss Ettersburg Am Schloss 1
27.02.2026, 09:00 Uhr
- Veranstalter/in
- Bauhaus Akademie Schloss Ettersburg
- Vorgesehen für die Fachrichtungen
- Architektur, Innenarchitektur, Stadtplanung
- Fortbildungsstunden = für Mitglieder der AKT anrechenbare Fortbildungsstunden
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Über Jahrhunderte hinweg haben sich die Brandschutzvorschriften in Deutschland in regionalen Bauordnungen und baupolizeilichen Vorschriften bis hin zur Musterbauordnung (MBO) und den heutigen Sonderbauverordnungen und -richtlinien entwickelt, auf welchen das derzeitig hohe Sicherheitsniveau des Brandschutzes beruht. Die darin enthaltenen Brandschutzanforderungen zeigen dabei einen möglichen Weg auf, wie die Schutzziele des Brandschutzes der §§ 3 und 14 MBO/ThürBO zu erfüllen sind.
Um richtig mit diesen Anforderungen umgehen zu können, ist es wichtig, die jeweiligen konkreten und historisch gewachsenen Brandschutzanforderungen hinsichtlich des jeweils darin enthaltenen Schutzgedankens richtig zu verstehen. Eine dementsprechende Übersicht zum Nachsehen existiert jedoch nicht.
Deswegen entstehen insbesondere auf dem Gebiet des Brandschutzes durch vielfältige, sich durchaus widersprechende und mitunter auch sehr freie Interpretationen nicht selten Missverständnisse zwischen dem, was durch die betreffenden Vorschriften gefordert und dem was tatsächlich in Brandschutznachweisen regelmäßig wiederzufinden ist.
Diesen klassischen Irrtümern widmet sich das Seminar nun mit einer Fortsetzung ...
Es werden Fallbeispiele vorgestellt, die aus der Sicht des Referenten sowohl häufiger in Brandschutzplanungen als auch in unkorrekten Entscheidungen prüfender Stellen anzutreffen sind. Dabei wird dabei auf die aktuellen Regelungen der Thüringer Bauordnung (ThürBO) und der auf Grundlage dieser erlassenen Vorschriften Bezug genommen, was aber auf die Bauordnungen und Vorschriften anderer Bundesländer hinsichtlich vergleichbarer Regelungen bzw. der Mustervorschriften wie der MBO, MVStättVO oder anderen übertragen werden kann.
Fallbeispiele werden u. a. zu den folgenden Sachverhalten vorgestellt:
- Verfahrenssteuernde Bestimmungen und Schutzziele
- Regelungen zu den Bauprodukten der §§ 17 – 28 ThürBO
- Wesentliche und nicht wesentliche Abweichungen
- Ausgewählte Fragestellungen bei Sonderbauvorschriften
- Wann sind zwei bauliche Rettungswege erforderlich?
- Notwendiger Umfang von Brandschutznachweisen beim Bestand
Zielgruppe:
Architekt, Ingenieur, Brandschutzfachplaner, Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden und Brandschutzdienststellen
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Hinweis:
Dieses Seminar ist eine Fortsetzung des bereits 2021 stattgefundenen Seminars "Klassische Irrtümer bei der Brandschutzplanung (Teil 1)". Es werden hierbei andere Beispiele behandelt als im Teil 1. Sie können das Seminar natürlich auch besuchen, wenn Sie Teil 1 nicht kennen.
Mehr zur Veranstaltung: www.bauhausakademie.de