„Die HOAI bleibt uns erhalten!“ Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, im Interview
Mitteilung der Bundesarchitektenkammer
Die HOAI ist nicht tot. Im Gegenteil: sie bleibt Grundlage und Orientierung für Planungsleistungen und deren Wert. Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren die in Deutschland bis dahin geltende Verbindlichkeit der Höchst- und Mindestsätze für Planungsleistungen zwar für unzulässig erklärt mit der Begründung, die in der HOAI festgelegten Honorare mit Verweis auf eine wünschenswert hohe Planungsqualität gerechtfertigt seien, die Planungsleistungen jedoch grundsätzlich von jedem Dienstleister erbracht werden könnten – auch ohne den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation.
Das Fazit aus diesem Urteil kann nur lauten: Planungsleistungen gehören ausschließlich in die Hände entsprechend ausgebildeter Fachleute. In unsere Hände. Nur unter dieser Bedingung kann der Wegfall verbindlicher Mindest- und Höchstsätze zu einem Wettbewerb führen, bei dem nicht der Preis, sondern Qualität und Leistung entscheiden. Deshalb ist es so wichtig, dass wir als Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen selbstbewusst kommunizieren, dass Planung ihr Geld wert ist. Wo früher der Verweis auf verbindliche Honorarsätze gereicht hat, müssen wir heute noch offensiver zeigen, was wir können.
Mehr Informationen unter: www.bak.de/planung-ist-wertvoll
Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, im Interview:
„Die HOAI bleibt uns erhalten!“ Ein Interview mit Barbara Ettinger-Brinckmann
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