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"SOLVIT" Schlichtungsstelle im BMWI

Schnelle Hilfe für Architekten bei Problemen mit dem Binnenmarkt

Die SOLVIT-Stelle im Bundeswirtschaftsministerium
Telefonnummer: 01888-615-6444
E-Mail-Adresse: solvit@bmwi.bund.de.

Für allgemeine Auskünfte zum Europäischen Binnenmarkt sind die SOLVIT-Stellen nicht zuständig. Mit solchen Fragen können sich Interessenten an die Euro-Info-Centren oder die Europa Direct Hotline mit der Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 wenden.

Seit Ende Juli 2002 gibt es im Bundeswirtschaftsministerium eine Streitschlichtungsstelle (sog. SOLVIT-Stelle), an die sich Bürger und Unternehmen bei Problemen mit dem EU-Binnenmarkt wenden können. Die SOLVIT-Stelle ist Teil eines von der Europäischen Kommission organisierten Netzwerkes, das in den Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelt ist. Bürger und Unternehmen in Deutschland, die Probleme mit Behörden anderer Mitgliedstaaten haben, weil diese EU-Binnenmarktvorschriften nicht richtig anwenden, können ihren Fall bei der SOLVIT-Stelle im Bundeswirtschaftministerium vortragen. Dort wird er geprüft und in einem Online-Datenbanksystem erfasst. Dieses übermittelt ihn automatisch an die SOLVIT-Stelle des anderen Mitgliedstaates, die dann innerhalb von 10 Wochen eine Problemlösung vorschlagen soll. So kann z. B. ein deutscher Architekt, der keine adäquaten Informationen von den Baubehörden eines anderen EU-Mitgliedstaats erhält auf eine schnelle Lösung des Problems hoffen, ohne sich selbst mit Behörden und Gerichten des anderen Staates auseinander setzen zu müssen. Bereiche, in denen SOLVIT bei der Lösung konkreter Problemfälle helfen kann, sind unter anderem Marktzugang für Dienstleistungen, Niederlassungsfreiheit, Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Aufenthaltserlaubnis oder öffentliches Auftragswesen. Ziel von SOLVIT ist es, Bürgern und Unternehmen einen kostengünstigen und kurzfristigen Service zu bieten, um Problemfälle des europäischen Binnenmarktes zu lösen. Der enge bilaterale Kontakt zwischen den SOLVIT-Stellen ermöglicht eine unbürokratische Behandlung des Falles und stellt damit eine interessante Alternative zu den herkömmlichen Beschwerdeverfahren dar.

veröffentlicht am 16.08.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News

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