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Achtung! Mitglieder der Architektenkammer Thüringen im Internet

Was beim Internetauftritt mit dem neuen Teledienstgesetzt zu beachten ist.

Weitere Fragen dazu beantwortet Ihnen die Architektenkammer Thüringen (03 61)210500.
Rechtsanwalt Klaus Müller

Wer mit seinem Büro im Internet auftritt, der muss - ganz gleich ob Mensch oder GmbH - beachten, dass er den Surfern seit dem 1. Januar 2002 Informationen über sich schuldet:

§ 6 Teledienstegesetz TDG Allgemeine Informationspflichten


Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
  • den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  • soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  • das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  • soweit der Teledienst in Ausübung angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    1. die Kammer, welcher die Dienstanbieter angehören,
    2. die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    3. die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
    4. in Fällen, in denen sie eine Unsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtsgesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Dieser neuen gesetzlichen Vorschrift sollten die Büros mit Homepage folgen, wenn Sie nicht ein Bußgeld riskieren wollen:

§ 12 TDG Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Satz 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Sicherlich wird das Bußgeld im Falle eines einfachen Verstoßes nicht mehr als € 150,- betragen. Die € 50.000,- sind für den Extremfall gedacht. Allerdings kann ein Verstoß gegen § 6 TDG möglicherweise einen wettbewerbsrechtlichen Streit nach sich ziehen. Dazu kommt es, wenn ein anderer diesen Verstoß zum Gegenstand einer Abmahnung macht oder deshalb sogar eine einstweilige Unterlassungsverfügung erwirkt. In einem solchen Rechtsstreit entstehen leicht Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren von mehr als € 1.500,-. Vorsicht ist also angebracht.

Wie sollen die allgemeinen Informationen nun richtigerweise aussehen?


Diese Frage ist schwierig zu beantworten, weil es natürlich noch keine Rechtsprechung zum neuen § 6 TDG gibt. Ratsam ist ein ausführlicher Informationsblock auf der Start- bzw. Hauptseite der Homepage:

Freier Architekt Dipl.-Ing. Anton Braun
Bahnhofsstraße 39 in D-99 084 Erfurt
++49 (03 61) 21 05 00/Fax 21 05 0-50
http://www.antonbraun.pro
contact@antonbraun.pro
Architektenkammer Thüringen 1234-95-1-A
Thüringer Architektengesetz vom 13. Juni 1997 und Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen vom 1. Januar 1997, beide in neuer Fassung über die Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ust-IdNr. D-123456789

AIP Architektur- und Ingenieurpartnerschaftsgesellschaft
Geschäftsführerin Angestellte Architektin
Dr. Ing. Julia Rose
Bahnhofsstraße 39 in D-99 084 Erfurt
++49 (03 61) 21 05 00/Fax 21 05 0-50
http://www.aip.biz
juliarose@aip.biz
Partnerschaftsregister Erfurt PRegNr. 321
Architektenkammer Thüringen B 002/02
Thüringer Architektengesetz vom 13. Juni 1997 und Berufsordnung der Architektenkammer Thüringen vom 1. Januar 1997, beide in neuer Fassung über die Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ust-IdNr. D-987654321

veröffentlicht am 17.06.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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