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Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen

Anerkennung der Berufsqualifikation Architekt


Die Architektenkammer Thüringen bezieht sich auf die bestehenden bzw. fortgeschriebenen EU-Richtlinien mit der anerkannten Sonderregelung der FH-Abschlüsse der BRD. Die Mindeststudiendauer von 8 Semestern wird unter diesem Bezug auch im neuen Architektengesetz Thüringens verankert.

Bachelorstudiengänge


Bachelorabschlüsse werden als Vorstufe zu Masterstudiengängen, zur Erleichterung des internationalen Studienaustauschs und als deutlicheres Zeugnis der 1. grundlegenden Ausbildungsstufe (gegenüber Vordiplom) akzeptiert, aber nicht ausdrücklich forciert, weil

  • ein 6-semestriges Studium zur Berufsbefähigung "Architekt" nicht ausreicht
  • die Architektenkammer Thüringen sieht keinen Bedarf an Büromitarbeitern, Planungsassistenten o.ä. mit demTeilabschluss des Bachelores

In diesem Zusammenhang erscheinen auch Bestrebungen zu 8-semestrigen BA-Studiengängen unglücklich, die im Prinzip FH-Diplomniveau erreichen aber als "Bachelor" namentlich wieder herabgestuft würden. Warum solch eine Sprachverwirrung in einem Bildungsland?

ASAP


Die Akkreditierung von BA-, MA- und sinnfälligerweise dann auch der Diplomstudiengänge (wenn dies in Länderhoheit per Rahmenordnung nicht mehr passiert) kann nur mit Beteiligung der Berufsverbände und Kammern angemessen und nach einheitlichem Maßstab erfolgen. Daher ist die unbedingte Mitarbeit in Akkreditierungsstelle ASAP seitens der BAK und der Länderarchitektenkammern erforderlich.

Dr. Hannes Hubrich, Vizepräsident der AKT

veröffentlicht am 09.08.2002 von Susann Weber · Rubrik(en): News

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