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AKT: Novelle Schornsteinfegergesetz abgelehnt

Gesetzliche Verankerung einer Initialberatung durch das Schornsteinfegerhandwerk

Zulassungsvoraussetzungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn für das Programm „Energieberatung-Vor-Ort“ unter www.bafa.de

An das
Thüringer Innenministerium und das
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur

Bundesratsinitiative zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
hier: Gesetzliche Verankerung einer Initialberatung durch das Schornsteinfegerhandwerk

Die Architektenkammer Thüringen lehnt die Änderung des Schornsteinfegergesetzes in Form der Bundesratsinitiative aus Gründen der Vermeidung weiterer pauschaler Kostenerhöhungen in der Gebäudeunterhaltung, damit verbundenen Mietsteigerungen und der absehbaren Qualität der energetischen Beratung ab.


Stellungnahme:

Die Klimaschutzziele der Bundesregierung erfordern die dringende energetischen Sanierung des Gebäudebestandes und die Berufsgruppe der Architekten ist sich Ihrer Verantwortung in diesem Aufgabengebiet durchaus bewusst.

Die Behandlung des Gebäudebestandes nach den Forderungen der Energieeinsparverordnung bedarf eines fundierten Fachwissens insbesondere auf den Gebieten:

-Statik (z.B. Aufbringen von zusätzlichen Wärmedämmungen auf Fassaden)
-Bauphysik (z.B. Taupunktverschiebungen, Problematik Innendämmung)
-Baubiologie (z.B. Veränderungen der Holzfeuchten, Schimmelpilzbildung)
-Kostenmanagement
-Baukonstruktion (z.B. Detaillösungen)

Dieses Fachwissen haben sich Architekten und Ingenieure durch jahrelange Berufspraxis angeeignet und es ist sehr fraglich, ob Mitarbeiter des Klima-, Heizung- und Sanitärgewerbes, Schornsteinfeger oder gar Berater der örtlichen Mietervereinen diesen sehr diffizilen Aufgaben gewachsen sind.
Hierfür sind, ohne fachliche Grundausbildung, auch die „Schnell-Lehrgänge“ der Handwerkskammern weniger geeignet.

Die weitaus kompetenteste Berufsgruppe für diese Aufgabe ist die der qualifizierten Energieberater, gemäß den Zulassungsvoraussetzungen der BAFA.

Weiterhin wäre es das falsche Signal, diese Beratung zur Pflicht zu machen und diese „Initialberatung“ durch Schornsteinfeger durch eine weitere Gebühr zu finanzieren.


Standpunkte:

1.) Hinweispflicht des Schornsteinfegergewerbes auf offensichtliche energetische Mängel des
Gebäudes im Rahmen ihrer sowieso durchzuführenden Kontrollen.

2.) Ebenso wird dem Schornsteinfegergewerbe die Kontrolle der Nachrüstverpflichtungen gemäß EnEV übertragen, hier sind Entgelte durchaus vorstellbar.

3.) Die Schornsteinfeger weisen den Kunden auf die Möglichkeit einer qualifizierten
Energieberatung durch zugelassene Energieberater hin.

4.) Zugelassene Energieberater im Sinne von Punkt 3 sind Personen, die die bundesweit einheitlichen Voraussetzungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn für das Programm „Energieberatung-Vor-Ort“ erfüllen.
Dies setzt auch eine Qualifikation der Architekten und Ingenieure voraus und ist der Qualität der Lösung der anstehenden Aufgabe nur förderlich.

5.) Sollte eine Software landesweit eingeführt werden, dann nur im Konsens mit allen beteiligten Berufsgruppen, da die Software der Energieberater weit über einfache Heiz-Energie-Checks hinausgehen.

6.) Die Einführung eines komplexen bundesweit einheitlichen Gebäudepasses ist der Einführung eines Energie-/ Wärmepasses dringend vorzuziehen.



Helge Bucki
Dipl.-Ing.(FH)

Beratungszentrum
Ökologisches Planen und Bauen Erfurt, den 02.12.2002

veröffentlicht am 05.12.2002 von Regina Ludwig · Rubrik(en): News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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