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Architekten werben! Aber wie?

Studentischer Ideenwettbewerb

Auslober

Architektenkammern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Ergebnis

Es liegen keine Daten vor.

Auslobung

Intention
Architekten, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sind nicht nur in besonderer Weise qualifiziert und spezialisiert oder schöpferisch begabt für das Planen und Bauen, sie sind als Angehörige eines freien Berufsstandes unabhängig, immer Sachverwalter allein der Interessen ihrer Auftraggeber und der Verantwortung vor der Allgemeinheit. Sie erbringen diese Dienstleistungen höherer Art persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig. Sie stehen im Leistungswettbewerb.

In den Architektengesetzen der Bundesländer sind ihre Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt, ihre Berufsausübung gesetzlich geregelt. Für Architekten als Angehörige eines Freien Berufstandes waren und sind die Möglichkeiten für Werbung in sogenannten Brufsordnungen zum Teil sehr restriktiv geregelt. Insgesamt sind für freie Berufsstände Unterschiede und Grenzen zur gewerblichen Tätigkeit beschrieben, die sich auch künftig nicht verwischen sollen.

  • Fachkunde
  • Leistungsfähigkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Zuverlässigkeit


sind die wichtigsten Kriterien für Angebot und Auftragsvergabe von Architektenleistungen.

Zum gesellschaftlichen Wandel der Bedeutung von Architektur und Baukultur, des Charakters der Freien Berufe sowie der Berufsbilder und der Berufsausübung auch im europäischen Kontext gehört: Architekten werben! Aber wie?

Im Hinblick auf einen Gemeinschaftsstand der Architektenkammern der Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie des Landes Sachsen-Anhalt auf der Baufach ’99 auf dem Gelände der Neuen Messe in Leipzig (20.- 24.10.99) loben diese Berufskammern - Körperschaften des öffentlichen Rechts und berufsständische Interessenvertretungen - einen studentischen Ideenwettbewerb zum o.g. Thema aus. Der Gemeinschaftsstand wird mit der Überschrift die Architekten und der Präsentation der Leistungen von ca. 45 Architektur- und Planungsbüros einen ersten Vorstoß unternehmen, um auf neue Art berufständige Werbung mit der beispielhaften Präsentation einzelner Leistungsträger zu verbinden.

Teilnehmer
Studentinnen und Studenten der Architektur, Innenarchitektur, Garten- und Landschaftsarchitektur und Stadtplanung sowie der Fachrichtungen Gestaltung, Grafik-Design, Produkt-Design, Medien u.a. an den entsprechenden Bildungseinrichtungen o.g. Bundeländer, Gemeinschaftliche Arbeiten sind zulässig.

Wettbewerbsleistung
Entwurf einer Kommunikation (Mittel, Träger, Medium, o.a.) berufsständiger, gemeinschaftlicher bzw. individueller Werbung.

Preise/Anerkennungen
Es werden Preise/Anerkennungen im Gesamtumfang von 6.000 DM vergeben. Die Arbeiten werden in den Kammern ausgestellt.

Jury
Die Bewertung der eingereichten Leistungen erfolgt durch eine gemeinsame Jury aus den Vorständen der Architektenkammern nominierten je einem Jurymitglied sowie einem Vertreter der Architektur- und einem der künstlerischen Hochschulen.

Anmeldeschluß
Zur Sicherung des Verfahrens ist es notwendig, daß die interessierten Studentinnen
und Studenten ihre Bereitschaft zur Teilnahme bis zum 30. Oktober 1999 gegenüber dem Büro der Architektenkammer Sachsen erklären. Danach erfolgt die Zusendung weiterer Wettbewerbsunterlagen, u. a. die Präzisierungen hinsichtlich Format und Darstellungsweise.

Einsendeschluß
6. Dezember 1999

Unterlagen
Die Leistungen sind mit einem kurzen Exposé (max 1 Seite A4) und einer formlosen Verfassererklärung einzureichen an:

Architektenkammer Sachsen
Kammerbüro Leipzig
Nikolaikirchhof 2
04109 Leipzig
Tel.: 0341 - 9605883
Fax: 0341 - 9605885
e-Mail: leipzig@AKSachsen.org

veröffentlicht am 06.12.1999 von Geschäftsstelle AKT · Rubrik(en): News, Verfahren / Auszeichnungen / Preise: Auslobungen

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