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Begründungshilfen für den öffentlichen Auftraggeber

Weshalb das günstigste Angebot nicht automatisch die beste Wahl ist

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Begründungshilfen Vergabe, Bild: BAK

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Preiswettbewerbs hat die Bundesarchitektenkammer eine Argumentationshilfe erarbeitet, um es Mitarbeitenden in den Vergabestellen zu erleichtern, vorrangig auf den Leistungswettbewerb zu setzen.

Denn das billigste Angebot ist nicht immer das wirtschaftlichste Angebot. Um sparsam und wirtschaftlich zu agieren, genügt es nicht, nur auf den Preis zu schauen. Gute Planungsvoraussetzungen, unter anderem durch ausreichende Vergütung, führen in der Regel trotz höherer Honorare zur wirtschaftlichsten Realisierung, Bewirtschaftung und Betrieb eines Projekts. Gute Planung kann unvorhergesehene Kostensteigerungen, etwa durch fehlerhafte Koordinierung beteiligter Gewerke, abwenden.

Erfahrungsberichte zeigen, dass bei vielen Vergabestellen grundsätzlich die Bereitschaft für den Leistungswettbewerb besteht, der Begründungsaufwand aber größer ist als der Vergleich der Honorarangebote.

Die Argumentationshilfe der Bundesarchitektenkammer finden Sie die Meldung beigefügt als PDF.

Weitere Hinweise zur Ausgestaltung entsprechender Vergabeverfahren finden sich in den Praxisleitfäden zur Vergabe von Architektenleistungen unter:

veröffentlicht am 30.01.2024 von Björn Radermacher · Rubrik(en): News, Berufspraxis

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