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Wahlbekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen

Wahlzeitraum: 16. April 2018 bis 3. Mai 2018

Kammerwahl 2018, Bild: Architektenkammer Thüringen

Der Wahlvorstand der Architektenkammer Thüringen erlässt auf der Grundlage der Satzung über die Zusammensetzung und Wahl der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen (Wahlordnung) vom 10.12.2012 und der Wahlausschreibung des Vorstandes, veröffentlicht im DAB 10/2017 und im Staatsanzeiger Nr. 40/2017 beigefügte Wahlbekanntmachung.

Zeitplan zur Wahl:

  • Auslage Wählerverzeichnis: 19. Februar bis 19. März 2018
  • Einreichen der Wahlvorschläge: bis 19. März 2018, 18:00 Uhr
  • Versand der Wahlunterlagen: 2. April bis 9. April 2018
  • Stimmabgabe: 16. April bis 3. Mai 2018
  • Bekanntgabe Wahlergebnis: bis 10. Mai 2018
  • Konstituierende Vertreterversammlung: 16. Juni 2018

Im Rahmen der konstituierenden Vertreterversammlung wählen die Vertreter den Vorstand, dem neben dem Präsidenten zwei Vizepräsidenten sowie sechs weitere Mitglieder angehören werden. Diese beiden Gremien entscheiden über die Grundsätze der Arbeit der Architektenkammer.

Wählen Sie Ihre Vertreter! Stellen Sie sich zur Wahl!

Themenseite zur Kammerwahl 2018:
www.architekten-thueringen.de/mitglieder/wahl/

veröffentlicht am 02.01.2018 von Björn Radermacher · Rubrik(en): Kammergremien, News, Berufspolitik / Kammerarbeit

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