Bewährtes Förderprogramm für den ländlichen Raum wird in 2025 fortgesetzt: Die Neue Richtlinie zur Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Die Neue Richtlinie zur Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) tritt am 01.01.2025 in Kraft.
„Für erfolgreiche Projekte zur ländlichen Entwicklung braucht es Geld und Teilhabe. Die Menschen, Vereine und Institutionen im Ländlichen Raum sind auf ausreichende Fördermittel angewiesen und müssen aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dann entstehen langfristig wirksame Projekte, von denen viele Menschen in den Regionen profitieren. Die Integrierte Ländliche Entwicklung ist dafür ein geeignetes, vielseitiges und stark nachgefragtes Förderinstrument“, sagt die geschäftsführende Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Susanna Karawanskij.
Die Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) bietet für viele verschiedene Akteure und Themen des ländlichen Raums projektbezogene Fördermöglichkeiten. So kann beispielsweise ein kommunales Ärztehaus gefördert werden, um die Grundversorgung im Dorf zu sichern. Förderfähig sind Kleinstunternehmen wie Bäckereien oder Friseure vor Ort, damit die lokale Wirtschaft gestärkt und Basisdienstleistungen bewahrt werden. Durch den Erhalt historischer Bausubstanz oder mit geförderten seniorengerechten Wohnangeboten kann der ländliche Raum als Wohnort attraktiver gestaltet werden. Die ILE ermöglicht darüber hinaus kommunale Investitionen in die lokale Infrastruktur, die Beseitigung von Leerstand und ein attraktives Freizeit- und Naherholungsangebot in ländlich geprägten Gemeinden. Das Förderprogramm verbessert somit die Wohn-, Arbeits- und Versorgungsbedingungen auf dem Land und erhöht die Lebensqualität der dort lebenden Menschen.
ILE adressiert darüber hinaus die soziale Kooperation und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Indem partizipative Ansätze genutzt werden, können sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in Fördermaßnahmen wie LEADER, dem Regionalbudget oder Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden einbringen. Das stärkt das bürgerschaftliche Engagement und schafft Möglichkeiten, sich aktiv für den Erhalt der Heimat einsetzen.
Ein Fördergegenstand der Dorfentwicklung sind IT- und softwaregestützte Lösungen für ländliche Infrastrukturen. Das kann ein weiterer wichtiger Baustein sein, um die wirtschaftlichen Perspektiven im ländlichen Raum zu stärken und Arbeitsplätze zu fördern.
Land, Bund und EU finanzieren die Maßnahmen der FR ILE/REVIT. Die Mittel entstammen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).
Anträge auf Förderung können für die Maßnahmen der Förderrichtlinie beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Straße 98, 07743 Jena, https://tlllr.thueringen.de/landentwicklung/integrierte-laendliche-entwicklung bzw. für die Maßnahme „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ bei der Thüringer Aufbaubank https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/KLUG gestellt werden.